Entscheidung gefallen Kein AfD-Direktkandidat im Nordkreis Kleve

Kreis Kleve · Der Landeswahlausschuss hat der Beschwerde von Landrätin Silke Gorißen stattgegeben. Im Klever Nordkreis darf AfD-Kandidat Christoph Kukulies aus formellen Gründen nicht bei der Landtagswahl antreten.

 Die AfD darf im Nordkreis Kleve nicht mit einem Direktkandidaten zur Landtagswahl antreten.

Die AfD darf im Nordkreis Kleve nicht mit einem Direktkandidaten zur Landtagswahl antreten.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Der Wahlzettel wird kürzer: Die AfD darf bei der Landtagswahl am 15. Mai im Wahlkreis 55 Kleve II (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kleve, Kranenburg, Rees) nicht mit ihrem Direktkandidaten Christoph Kukulies antreten. Die Partei kann damit im Nordkreis Kleve keine Erststimme erhalten. Das hat der Landeswahlausschuss bei seiner Sitzung am Freitag entschieden – und damit der Beschwerde von Kreiswahlleiterin und Landrätin Silke Gorißen stattgegeben. Die Landesliste ist von der Entscheidung nicht betroffen. Die Partei kann also weiter mit der Zweitstimme gewählt werden.

Zum Hintergrund: Der Kreiswahlausschuss hatte eigentlich am 22. März sieben Direktkandidaten im Nordkreis zur Landtagswahl zugelassen, darunter auch AfD-Kandidat Kukulies. Anschließend hatte Kreiswahlleiterin Gorißen aber Zulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Im Rahmen des Prüfprozesses sei demnach festgestellt worden, dass die am 22. März erfolgte Zulassung rechtsfehlerhaft ergangen sein dürfte. Denn: Der vorliegende Wahlvorschlag der AfD datiert auf den 23. Oktober vergangenen Jahres. Eingereicht wurde er aber erst am 15. März. Unterzeichnet ist der Vorschlag jedoch von dem Landesvorstand der AfD, der zwar im Oktober 2021 im Amt war, aber nur bis zum 4. Februar. Dann wurde er neu gewählt.

Als der Wahlvorschlag eingereicht wurde, gehörte deshalb keine der drei Personen, die ihn Monate zuvor unterzeichnet hatten, dem Landesvorstand der Partei mehr an. Sie waren also nicht mehr „zeichnungsbefugt“, ihre Unterschriften nichtig. „Vor diesem Hintergrund erfolgte die Einlegung der Zulassungsbeschwerde durch die Kreiswahlleiterin“, heißt es vom Kreis Kleve. Der hat der Landeswahlausschuss jetzt stattgegeben.

Kandidat Christoph Kukulies wollte sich am Freitag zu der Entscheidung nicht ausführlich äußern. „Ich kenne die Begründung noch nicht. Fachleute von uns waren da, ich habe aber noch nicht mit ihnen gesprochen“, so der Emmericher. Die Enttäuschung hielt sich bei Kukulies allerdings in Grenzen. „Die Chancen für mich auf eine Direktwahl sind natürlich gering“, sagt er. Einen Platz auf der Landesliste der AfD hatte er zudem nicht, sodass ein Einzug in den NRW-Landtag äußerst unwahrscheinlich gewesen wäre. Es sei der AfD im Kreis Kleve eher darum gegangen, einen Kandidaten aufzustellen und Gesicht zu zeigen, so Kukulies.

Damit stehen die Landtagskandidaten für die Wahl am 15. Mai endgültig fest: Im Norden des Kreises Kleve werben Günther Bergmann (CDU), Christin Becker (SPD), Stephan Haupt (FDP), Volkhard Wille (Grüne), Sabine Hesseling (Sabine Hesseling) und Lutz Kühnen (Freie Wähler) um die Erststimme.

Unabhängig davon, wie die Entscheidung am Freitag ausfallen würde, stand eine Auswirkung des juristischen Tauziehens bereits fest: Die Wahlzettel konnten anders als in anderen Wahlkreisen im Kreis Klever Norden noch nicht gedruckt werden. Damit kann erst jetzt, wo die endgültige Entscheidung gefallen ist, begonnen werden. Die Kreiswahlleitung hatte die betroffenen Städte und Gemeinden bereits darüber informiert, dass die Stimmzettel erst in der Woche nach den Ostertagen, frühestens am 20. April, zur Verfügung gestellt werden können. Eine Versendung der Briefwahlunterlagen ist somit erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

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