Kreis Kleve Neue Förderrichtlinien für Jugendarbeit

Kreis Kleve · Der Klever Kreistag hat neue Vorgaben beschlossen, die ab dem 1. Januar 2017 gelten werden.

 Der Kreis Klever Landrat Wolfgang Spreen.

Der Kreis Klever Landrat Wolfgang Spreen.

Foto: Kreis Kleve

In seiner letzten Sitzung vor Jahresende hat der Kreistag neue Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Kleve beschlossen, die ab dem 1. Januar 2017 gelten werden. Sie versprechen sowohl finanzielle Förderung als auch personelle Unterstützung durch die Jugendpflege der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve.

Landrat Wolfgang Spreen: "Die heutigen Anforderungen an die Jugendarbeit sind aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen bedeutend anders als noch vor zehn Jahren. Es gibt viele neue Herausforderungen, die uns dazu veranlasst haben, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen." Die Änderungen im Sozialraum der Kinder und Jugendlichen sind vor allem bedingt durch den demografischen Wandel der Gesellschaft, das immer weiter zunehmende Angebot von Betreuung im offenen Ganztag in allen Schulformen, die fast allgegenwärtige Verfügbarkeit von Smartphones und aktuell die Notwendigkeit, nach Deutschland geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu helfen, in unserer Gesellschaft anzukommen.

Vereine, Verbände, die Jugendfreizeiteinrichtungen und alle weiteren Akteure der Jugendarbeit müssen sich diesen neuen Herausforderungen stellen. Was heute anders werden muss und teils schon anders ist, sind zum Beispiel die Angebote in der freien Zeit außerhalb des Ganztages, an Wochenendtagen oder in den Ferien.

Auch an eine verstärkte Kooperation mit Ganztagsangeboten muss gedacht werden. Offene Jugendfreizeiteinrichtungen sind heute als Knotenpunkte im Sozialraum gefragt, die mit Fachleuten für die Kinder und Jugendlichen die Bedarfe ihrer Zielgruppe kennen und an einem kind- und jugendgerechten Umfeld arbeiten.

Die hier geforderte professionelle offene Arbeit funktioniert nur mit entsprechenden räumlichen und personellen Rahmenbedingungen. Bereits seit vielen Jahren trägt der Kreis Kleve mit einer verlässlichen Finanzierung dazu bei, Einrichtungen und Träger bei diesen Aufgaben zu unterstützen.

Die jetzt neu beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bieten angepasst an den geänderten Bedarf verbesserte und erweiterte Fördermöglichkeiten. So gibt es ab dem ersten Januar die Möglichkeit, Beihilfen zu Honorarkosten im Rahmen einer kulturellen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten, durch die eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen erreicht werden soll. Für die offenen Jugendfreizeiteinrichtungen wurde die Systematik der finanziellen Förderung geändert. Neben einer pauschalierten Sachkostenförderung kann der Einsatz pädagogischen Personals bezuschusst werden. Auch eine Förderung neuer Einrichtungen im Investorenmodell ist nach den neuen Richtlinien möglich. Besucher von Jugendfreizeiteinrichtungen dürfen künftig spezielle Angebote und noch bedarfsgerechtere Öffnungszeiten auch am Wochenende oder Abend erwarten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Weiterentwicklung und Überprüfung der Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität. Hier sind Qualitätsdialoge zwischen den pädagogischen Fachkräften, einer Vertretung des Trägers der Einrichtung und der Abteilung Jugend und Familie vorgesehen. Für den Kreis Kleve hat die Jugendarbeit einen hohen Stellenwert. Im Kreishaushalt stehen dafür rund 1,7 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Der größte Anteil wird wie bisher schon zur Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen verwendet, daneben stehen sowohl die Freizeitgestaltung von Schulkindern als auch die Stadtranderholungen im Fokus. Zusätzlich zu den Stadtranderholungen der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve werden während der Schulferien stattfindende örtliche Tagesfreizeitangebote im Rahmen der Aktion Ferienspaß gefördert. Auch dieser Bereich hat in den verbesserten Förderrichtlinien einen Platz gefunden.

(RP)
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