Quarantäne und Isolation Neue Corona-Regeln im Kreis Kleve

Kreis Kleve · Geboosterte Kontaktpersonen ohne Symptome müssen auch bei Verdacht auf Omikron generell nicht mehr in Quarantäne. Infizierte können sich nach sieben Tagen freitesten. Mehr als 14.000 weitere Termine für Impfungen.

 Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation oder Quarantäne ohne weitere Testung nach zehn Tagen.

Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation oder Quarantäne ohne weitere Testung nach zehn Tagen.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Bund und Länder haben sich auf neue Isolations- und Quarantäneregeln geeinigt. Diese treten in Nordrhein-Westfalen offiziell erst mit einer neuen Quarantäneverordnung in Kraft. Auf Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums hat der Kreis Kleve beschlossen, die neuen Fristen bereits ab sofort umzusetzen. Dabei wird die Regelung nicht nur für neue Fälle angewandt, sondern auch für bereits Infizierte und Kontaktpersonen, deren Quarantäne aktuell läuft. Ein kurzer Überblick.

Kontakt zu Omikron-Verdachtsfall Wer als Kontaktperson zu einem Omikron-Verdachtsfall in Quarantäne ist, selbst aber nicht positiv getestet wurde, keine Symptome hat und zudem geboostert ist oder in den letzten drei Monaten vollständigen Impfschutz erreicht hat oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist, darf die Quarantäne unmittelbar beenden, ohne dass erst ein weiterer Bescheid abgewartet werden muss.

Kontakt zu Infizierten Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte, keine Symptome hat und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Ansonsten gilt Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw. Quarantäne ohne weitere Testung nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.

Kinder und Jugendliche Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas, die an einer regelmäßigen Testung teilnehmen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.

Impfpflicht Gesonderte Regelungen betreffen Beschäftigte in Einrichtungen, die ab dem 15. März der Impfplicht unterliegen. Dies sind etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Wenn die Beschäftigten dieser Einrichtungen infiziert sind, können sie sich nach sieben Tagen freitesten – mit verpflichtendem PCR-Test. Voraussetzung dafür ist, dass sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

Der Kreis Kleve hat unterdessen angekündigt, bis Ende Januar 14.000 weitere Termine für die Corona-Schutzimpfungen in allen 16 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet zur Verfügung zu stellen. Für alle Impfungen ist es erforderlich, online einen Termin zu buchen. Dies ist über das entsprechende Portal des Kreises Kleve möglich. Durch den Kreis finden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen für Personen ab zwölf Jahren statt.

Impfungen von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren sind bei diesen Terminen nicht möglich. Der Kinderimpfstoff wird dort nicht bereitgehalten. Die Kinder-Impfungen finden an separaten Terminen statt. Die entsprechenden Termine können über einen entsprechenden Link im Buchungsportal des Kreises vereinbart werden.

Wichtig: Es ist derzeit noch nicht möglich, drei Monate nach der Auffrischungsimpfung eine weitere, vierte Impfdosis zu erhalten. Geboosterte werden in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sinne der 2G+-Regel Grundimmunisierten mit Negativtest gleichgestellt.

Eine Boosterimpfung ist bis auf einige Ausnahmen generell drei Monate nach der vollständigen Grundimmunisierung möglich. Das Impfangebot des Kreises Kleve richtet sich an alle, die in Deutschland wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland beschäftigt sind. Impfwillige Personen, die nicht in Deutschland wohnen, aber eine Arbeitsstätte in Deutschland haben, müssen dies durch eine Arbeitgeber-Bescheinigung nachweisen können.

Da stornierte Termine neu freigegeben werden, lohnt sich ein regelmäßiger Blick ins Terminbuchungsportal. Durch die zunehmenden Impfangebote – auch in den niedergelassenen Arztpraxen – benötigen viele Bürger ihren bereits gebuchten Impftermin beim Kreis Kleve nicht mehr. Diese Termine bietet der Kreis Kleve dann erneut im Buchungsportal an.

Die Impftermine sind über das offizielle Portal des Kreises Kleve zu buchen. Es ist erreichbar im Internet unter der Adresse: www.impftermine-kreis-kleve.de

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