Bedburg-Hau-Hasselt Nächtliche Schlägerei - Anwalt wartet noch immer auf Akteneinsicht

Bedburg-Hau-Hasselt · Algerier vor vier Wochen schwer verletzt. Bedburg-Hauer gab eine "leichte Backpfeife" zu. Laut Polizei steht Aussage gegen Aussage. Staatsanwalt hat Ermittlung aufgenommen und will nun weitere Zeugen vernehmen lassen.

Die Geduld des Klever Fachanwaltes für Strafrecht, Karl Haas, ist nahezu erschöpft: Bereits am 19. August hatte der Jurist im Falle eines seiner Mandanten, des 35 Jahre alten Algeriers Ali B. (Name von Redaktion geändert), Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Bis zum vergangenen Freitag konnte er die Ermittlungsergebnisse der Justizbehörden jedoch noch nicht einsehen.

Der erfahrene Verteidiger weiß, dass solche Anträge ein gewisses Maß an Geduld erforderlich machen können. Doch "langsam" reicht es dem Juristen, und er will nun "noch mal nachfragen". Denn, wenn das, was sein Mandant aussage, stimme, dann ist das für Karl Haas "eine Schweinerei". Der Strafverteidiger will alles dazu beitragen, was in seiner Macht stehe, damit die Täter bestraft würden.

Doch in der Frage, was geschehen ist, steht in dem Fall von Ali B. laut den Ermittlungen der Polizei, die nach Aussage eines Behördensprechers (erstmal) abgeschlossen sind, Aussage gegen Aussage. Der 35-Jährige, der in Deutschland eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens hat (diese liegt der Redaktion vor), will in der Nacht zum 9. August dieses Jahres gegen vier Uhr auf der Straße Bedburger Weide in Hasselt eine Gruppe von vier Männern und drei Frauen mit seinem Fahrrad nach einem Klingelzeichen überholt haben. Dann sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf ein Mann aus der Gruppe ihn zweimal kräftig gegen den Kopf geschlagen habe. Danach habe sich die Personengruppe entfernt. Der Algerier, der die deutsche Sprache kaum beherrscht, musste im Krankenhaus mit schweren Verletzungen auf der rechten Gesichtshälfte, die auch seine Sehkraft beeinträchtigten, behandelt und später auch operiert werden. (Unterlagen über die Behandlungen liegen der Redaktion vor.)

Die Polizei leitete ein Verfahren wegen Körperverletzung ein. Auch Ali B. erstattete eine Anzeige und nahm den juristischen Beistand von Karl Haas in Anspruch.

Doch es gibt eben noch eine andere Aussage zum Geschehen - die eines 26 Jahre alten Mannes, der sich bei der Polizei meldete, nachdem in dieser Zeitung über die mutmaßliche Schlägerei berichtet worden war. Der Bedburg-Hauer gab an, zu der von dem Algerier beschuldigten Gruppe gehört zu haben. Aber der 26-Jährige sagte auch aus, der 35-Jährige habe nicht geklingelt, sei ohne Licht geradelt und später in "bedrohlicher Weise" auf seinen Vater zugegangen. Daraufhin will der 26-Jährige dem Algerier mit der flachen Hand eine "Backfeige" auf dessen linke Wange gegeben haben. Danach habe sich die sechsköpfige Gruppe, die zuvor eine Kirmes besucht hatte, schnell entfernt, weil sie weiteren Ärger befürchtete.

Die anderen Mitglieder der Personengruppe, zu der nach Aussage des 26-Jährigen neben ihm selbst und seinen Eltern noch drei weitere Personen gehört hätten, vernahmen die Fahnder nach Angaben des Behördensprechers nicht. Für Rechtsanwalt Karl Haas wäre dies, wenn es so war, eine "unsorgfältige Ermittlung". Möglicherweise seien inzwischen wertvolle Spuren nicht mehr zu sichern. Die Klever Polizei schloss nach Angaben ihres Sprechers die Ermittlungen nach der Vernehmung des 26-Jährigen ab und übermittelte die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft.

Dort hat der Fall am vergangenen Freitag ein Aktenzeichen bekommen, ein Staatsanwalt hat laut dem Sprecher der Anklagebehörde, Oberstaatsanwalt Günter Neifer, inzwischen die Ermittlungen aufgenommen. Ein Akteneinsichtsgesuch habe bis zum vergangenen Wochenende nicht bei der Staatsanwaltschaft vorgelegen. Wenn es eines gebe, läge es wahrscheinlich noch bei der Polizei. Nun könne der Antrag aber unter dem vergebenen Aktenzeichen weitergereicht und baldigst bearbeitet werden. Die Vernehmung weiterer Zeugen in dem Fall hat der ermittelnde Staatsanwalt laut Günter Neifer bereits angeordnet. Auch andere Ermittlungsmaßnahmen sind laut dem Justizsprecher noch möglich, um zu klären, was im Fall von Ali B. tatsächlich geschehen ist.

(RP)
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