Ratssitzung Kalkars Bolzplatz soll verlegt werden

KALKAR · Ein Anlieger hatte sich so lange über Lärm spielender Jugendlicher beschwert, bis die Stadt Kalkar sich gezwungen sah, den Bolzplatz zu sperren. Nun soll er verlegt werden. Ratssitzung am Donnerstag.

 Der Park am Kalkarer Schwanenhorst: Anwohner beschwerten sich über den Lärm spielender Kinder, deshalb soll der Bolzplatz verlegt werden.

Der Park am Kalkarer Schwanenhorst: Anwohner beschwerten sich über den Lärm spielender Kinder, deshalb soll der Bolzplatz verlegt werden.

Foto: Markus van Offern (mvo)

In Kalkars Wall- und Grabenzone gibt es ausgedehnte Grünflächen. Die sind nicht nur für Spaziergänger schön, sondern auch für die Anlieger. Sie freuen sich über ruhiges Wohnen an Baum- und Rasenflächen. Allerdings soll die Parkanlage auch Kindern und Jugendlichen zur  Freizeitgestaltung dienen, und das ist das Problem, denn Spiel und Ruhe beißen sich. Weil ein Anlieger sich fortgesetzt über die Störung beklagt hatte und tatsächlich Geräuschbelastungen festgestellt wurden, die knapp über dem Hinzunehmenden liegen, wusste sich die Stadt nicht anders zu helfen; als den Platz zu sperren. Weil das aber nicht die Dauerlösung sein kann, Da ja auch der Nachwuchs toben soll, will der Rat jetzt den Bebauungsplan der Fläche ändern, um zu ermöglichen, dass der Bolzplatz etwas weiter Richtung Altkalkarer Straße verschoben wird. Die Sitzung ist am Donnerstag, 12. Juli, ab 18 Uhr im Ratssaal.

Die Ausweichfläche ist vorhanden, muss aber rechtlich in die entsprechende Form gebracht werden, denn bislang ist sie laut geltendem Bebauungsplan bloß „Grünfläche“, nicht „Sportfläche“. Im Rahmen des Verfahrens galt es, eine schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschimmissionen zu erstellen, die belastbar angibt, wann auf der Alternativ-Fläche mit welchem Krach zu rechnen ist, wenn dort gebolzt wird. Dazu musste ein Gutachter engagiert werden, der die Werte auf Grundlage der Sportanlagenlärmschutzverordnung ermittelte. Das Ergebnis liegt nun vor: Die südlich des bisherigen Platzes gelegene Fläche ist geeignet, weil der zumutbare Lärmschutzpegel zumindest knapp eingehalten wird.

„Anhand der Beurteilungspegel wurde nachgewiesen, dass eine Nutzung der Sportfläche innerhalb der Ruhezeit am Morgen an Werktagen zwischen 6 und 8 Uhr sowie  an Sonn- und Feiertagen zwischen 7  und 9  Uhr nicht möglich ist, da der Immissionsrichtwert von 50 dB(A) überschritten wird. Auch  nachts sei eine Nutzung nicht erlaubt. „In allen weiteren Beurteilungszeiträumen ist eine uneingeschränkte Nutzung der Sportfläche möglich, da der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) gemäß SALVO um mindestens 1 dB(A) unterschritten wird“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Auf einer Planzeichnung ist zu sehen, dass zur Abschottung der östlichen Bebauung offenbar eine Hecke oder Ähnliches als Lärmschutz vorgesehen ist. Der Gutachter hat für seine Berechnung digitales Gelände- und Gebäudemodelle genutzt und natürlich die gesetzlichen Richtwerte zugrunde gelegt. In den Blick oder besser ins Gehör genommen hat er vier Wohnhäuser Am Wall und eines Im Schwanenhorst. Alle sollten künftig weniger als bisher gestört werden.

 Außerdem steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung das Wasserversorgungskonzept der Stadt bis zum Jahr 2023, die Idee, das historische Stadtarchiv (bisher zusammen mit dem Museum) zu verlagern und die Frage des dauerhaften Wohnens im Ferienhausgebiet Oybaum. Kämmerer Stefan Jaspers  bringt den ersten Nachtragshaushalt  ein. Die Kommunalagentur hat den Bauhof der Stadt untersucht und führt aus, ob die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bedburg-Hau Geld sparen könnte.

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