Kleve Mordprozess: Lebenslänglich bestätigt

Kleve · 31-Jähriger mit Baseballschläger getötet: Bundesgerichtshof hatte nach einer Revision von zwei Angeklagten den Fall an das Klever Landgericht zurück verwiesen und die Strafzumessung überprüfen lassen. Es blieb beim Urteil von 2015.

 Der Angeklagte Mario A. während des ersten Prozesses in Kleve.

Der Angeklagte Mario A. während des ersten Prozesses in Kleve.

Foto: Evers Gottfried

Als Richter Gerhard van Gemmeren gestern in einem Revisions-Prozess wegen Mordes das zurückliegende Urteil verlas, herrschte eine gedrückte Stimmung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kleve. Der brutale Mord an einen 31-jährigen in Kalkar sei einfach eine schreckliche Tat gewesen, wie sie letztendlich nur selten geschehe, mussten sogar die Verteidiger zugeben. Die angeklagte Sandra S. schaute derweil immer wieder teilweise kopfschüttelnd auf den Boden. Zwischenzeitlich, als die Videoaufnahme der Tatrekonstruktion lief, kämpfte sie sogar mit den Tränen. "Es tut mir leid, was passiert ist", sagte die geständige 38-Jährige, die gestern ebenso wie der mitangeklagte Mario A. erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

 Die beiden Angeklagten Sandra S. - Zweite von links- und Sven G. - Zweiter von rechts - im Schwurgerichtssaal von Kleve während des ersten Prozesses.

Die beiden Angeklagten Sandra S. - Zweite von links- und Sven G. - Zweiter von rechts - im Schwurgerichtssaal von Kleve während des ersten Prozesses.

Foto: Gottfried Evers

Bereits vor einem Jahr verhängte eine große Strafkammer des Klever Landgerichts die höchste Freiheitsstrafe, die es im deutschen Rechtsstaat gibt. Während Mittäter Sven G. seine lebenslängliche Freiheitsstrafe akzeptierte, legten Sandra S. und Mario A. allerdings Revision gegen dieses Urteil ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies den Fall daraufhin an eine andere in der Schwanenburg ansässige Strafkammer zurück. Zwar bestätigte der BGH dabei die Verurteilung wegen Mordes, jedoch veranlasste er die Strafzumessung noch einmal zu überprüfen. Die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger hofften, dass der erneute Prozess mit einem milderen Urteil, also einer zeitlich definierten Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, enden würde. Sie begründeten dies damit, dass beide ein umfassendes Geständnis abgelegt und vor allem Aufklärungshilfe geleistet hätten, ohne die es, so die Rechtsanwälte, sehr wahrscheinlich nicht zu einer Anklage wegen Mordes, sondern nur wegen eines Totschlags gereicht hätte.

Doch was war passiert? Die Angeklagte Sandra S. ließ das spätere und zwischenzeitlich mal obdachlose Opfer bereits seit 2005 bei sich wohnen. 2010 zogen sie gemeinsam mit S.' Ehemann in ein Haus in Kalkar. Im Ermittlungsverfahren und vor Gericht behauptete S. über Jahre hinweg vom 31-Jährigen vergewaltigt worden zu sein. Bereits das elf tägige Ermittlungsverfahren im November vergangenen Jahres ergab, dass sie gemeinsam mit dem mehrfach vorbestraften Mario A. und Sven G. den Mord am 31-Jährigen vorab heimtückisch plante. Beide hatten Sandra S., die ihnen scheinbar glaubhaft von den Vergewaltigungen unterrichtete, erst kurz vor der Tat kennengelernt. Am Abend des 14. September 2014 holte, so berichteten die Angeklagten einvernehmlich, Sandra S. die beiden Mittäter ab und fuhr mit ihnen zu ihrem Haus. Dort habe die Beschuldigte das spätere Opfer aus seinen Räumlichkeiten gelockt, während sich A. und G. versteckten. Bei einer Tatrekonstruktion mit der Kriminalpolizei schilderte Sandra S. weiter, dass Sven G. mit einem Baseballschläger auf den gesamten Körper, vornehmlich aber auf den Kopf des Opfers einschlug. Der später sogar gefesselte 31-Jährige starb noch in der Nacht an seinen schweren Verletzungen. Sandra S. gab nach ihrer Festnahme im Januar 2015, als die Kriminalpolizei bereits gegen sie ermittelte, die Tat allerdings unverzüglich zu und zeigte den Beamten, wo sie die Leiche auf dem Anwesen des Hauses gemeinsam begraben hatten.

Ein Kriminalhauptkommissar bestätigte gestern, dass sie ohne Sandra S.' Hilfe lange nach dem Toten hätten suchen müssen und sie genauso wie Mario A. auch Aufklärungshilfe geleistet habe. Für die 5. große Strafkammer um den vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren reichte das aber nicht aus, um eine Strafmilderung zu berücksichtigen. "Sie waren die treibende Kraft hinter dem Geschehen und haben zwei Menschen mit ins Unglück gerissen", sagte van Gemmeren abschließend zu Sandra S.

(RP)
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