Kleve Mordprozess in Kleve: Kammer lehnt Befangenheitsantrag ab

Kleve · Der Antrag, einen der psychiatrischen Gutachter für befangen zu erklären, wurde gestern von der Schwurgerichtskammer am Klever Landgericht abgewiesen. Tags zuvor hatte die Verteidigung von Sven G., dem zur Last gelegt wird, gemeinsam mit Mario A. und Sandra S. in Wisselward den 31-jährigen Marc M. ermordet zu haben, versucht, Dr. Rudolf Schlabbers Voreingenommenheit nachzuweisen. Erwartungsgemäß sah die Kammer dies anders: Es gebe keine Hinweise darauf, dass an Schlabbers' Unparteilichkeit zu zweifeln sei. Der Umstand, dass der Psychiater nicht genau angeben konnte, ob Sven G. nach einer früheren Verurteilung an einer Gewalt- und Drogentherapie oder an einer reinen Drogentherapie teilgenommen habe, lasse nicht den Schluss zu, dass der Mediziner voreingenommen sei.

Ein Beweisantrag, den ein anderer Verteidiger formuliert hatte, wurde ebenfalls verworfen. Der Anwalt von Mario A. hatte vor, das Laminat untersuchen zu lassen, auf dem der Tote gelegen hatte. Sein Mandant sagte nämlich aus, eventuell habe er mit dem Baseballschläger gar nicht den Kopf des späteren Opfers getroffen, sondern den Fußboden. Und dann müsse ja eine Kerbe zu sehen sein. Diese Logik erschloss sich dem Vorsitzenden Richter Norbert Scheyda nicht, denn selbst wenn ein Schlag auf dem Laminat gelandet sei, hieße das ja nicht, dass der nicht vorher den Kopf getroffen haben könne.

Außerdem regte die Verteidigung an, es möge nachgedacht werden, ob nicht ein Hinweis ergehen müsse, Mario A., der älteste der drei Angeklagten, könne auch lediglich wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung belangt werden. Darauf ging Scheyda nicht ein. Hingegen kam ein Hinweis von Staatsanwalt Hendrik Timmer, es käme in bezug auf Sandra S. auch eine "besondere Schwere der Schuld" in Betracht. Sie, die angibt, jahrelang durch Marc M. vergewaltigt worden zu sein, habe die Mittäter, die sie von dem mutmaßlichen Gewalttäter befreien wollten, "als Werkzeuge missbraucht". Timmer hält auch für möglich, dass Sandra S. später sogar noch einen Mitwisser töten wollte.

Eine Anzahl weiterer Verhandlungstermine ist vorgesehen.

(RP)
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