Urteil in Kleve Lebenslang für Mord an Rentner

Kleve  · Weil er einen Mann aus Emmerich-Elten im Dezember vergangenen Jahres in dessen Haus ermordet hat, ist ein Klever zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

 Von Anfang an herrschte während des Mordprozesses hohes mediales Interesse im Gerichtssaal.

Von Anfang an herrschte während des Mordprozesses hohes mediales Interesse im Gerichtssaal.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Mit einem leeren Aktenordner vor dem Gesicht betritt der 25-jährige Angeklagte am Donnerstag den Saal des Klever Landgerichtes. Mehrere Kamerateams halten drauf, filmen den Klever, der im Dezember vergangenen Jahres einen 77-jährigen Emmericher getötet hat, auf dem Weg zur Anklagebank. Erst als die Journalisten von ihm ablassen, weil der letzte Prozesstag beginnt, senkt der Angeklagte auf Hinweis seiner Anwältin den Aktenordner, legt seine mit einem Totenkopf tätowierte Hand neben der Verteidigerin auf den Tisch.

Gut drei Stunden später ist klar: Der 25-Jährige wird eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verbüßen müssen. Dass es zu dem Urteil kommen würde, ist keine Überraschung: Der Angeklagte hat die Tat bereits im Laufe der Ermittlungen gestanden und detailliert der Polizei geschildert.

Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte zum ersten Mal im Schwurgerichtssaal das Wort ergriffen. Die Plädoyers waren gesprochen, und der 25-Jährige nutzte das letzte Wort: „Es tut mir sehr leid, was ich getan habe. Ich bereue es zutiefst – mehr möchte ich dazu nicht sagen.“

Seine Motive? Er brauchte Geld. Er hatte zweieinhalb Monate vor der Tat sexuellen Kontakt mit dem Opfer, schämte sich dem psychiatrischen Gutachter zufolge für die homosexuelle Erfahrung. Und er wollte wissen, wie es wohl sei, auf jemanden einzuschlagen, bis dessen Schädel bricht.

 „Das Geschehen, das einen so schrecklichen Ausgang genommen hat, begann im September 2017“, sagt Richter Jürgen Ruby in der Urteilsbegründung. Damals hatte sich der Angeklagte mit seinem späteren Opfer getroffen, schlief mit diesem. Ende November, als der 25-Jährige den Entschluss gefasst hat, jemanden auszurauben und zu ermorden, nimmt er wieder Kontakt mit dem Emmericher auf.

Am 14. Dezember treffen sich die beiden zum zweiten Mal, gehen in das Haus des 77-Jährigen, der mit einem weiteren Sexualkontakt rechnet. Doch der Angeklagte hat andere Pläne: Er geht ins Bad, macht seinen Elektroschocker betriebsbereit und attackiert den Emmericher – erst vergeblich mit dem Schocker, dann mit Faust- und Handkantenschlägen. Trotzdem kann der 77-Jährige zur Haustür fliehen, wird dann aber vom Angeklagten zurück ins Haus gerissen und die Kellertreppe hinuntergestoßen. Der 25-Jährige holt zwei Messer aus der Küche, will dem Opfer den Hals durchstechen. Auch das klappt nicht, die Messerspitzen verbiegen.

Dann greift er sich einen Feuerlöscher von der Wand, schlägt mindestens fünfmal auf den Kopf des 77-Jährigen ein. Knochenbrüche, hoher Blutverlust und eine Hirnschwellung führen schließlich zum Tod des Emmerichers. Der 25-Jährige geht danach in die Küche des Getöteten, raucht eine Zigarette, auf der später seine DNA festgestellt wird. Er stiehlt 350 Euro, setzt das Haus unter Wasser und fährt mit dem Taxi zurück nach Kleve. „Ich habe richtig, richtig, richtig Scheiße gebaut. Fuck“, schreibt er einer Freundin per Handy. Wenige Tage später wird er festgenommen.

Laut Richter Jürgen Ruby sei das juristische Mordmerkmal der Habgier erfüllt, da der Angeklagte sich durch die Tat einen finanziellen Vorteil verschaffen wollte. Das Merkmal der Mordlust hingegen sei – entgegen der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage – nicht gegeben, obwohl das Interesse des 25-Jährigen am Töten sicher eine Rolle bei der Tat gespielt habe, so Ruby. Auch das Merkmal der Heimtücke sah die Kammer nicht als erfüllt an, da der 77-Jährige noch die Gelegenheit hatte, zur Haustür zu fliehen. „Geplant war aber sicher ein Heimtückemord“, so Ruby. Eine besondere Schwere der Schuld erkannte die Kammer nicht – die Reststrafe kann also frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

(jehe)
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