Kleve Minoritenplatz: Haas rät, vors OLG zu ziehen

Kleve · Kämmerer Haas rät in der Diskussion um den Beschluss der Vergabekammer zu Besonnenheit. Man müsse den Spruch nun prüfen.

 Rathaus und Volksbank sind fertig, über die abgelehnte Sontowski-Planung dazwischen gibt's Streit.

Rathaus und Volksbank sind fertig, über die abgelehnte Sontowski-Planung dazwischen gibt's Streit.

Foto: Gottfried Evers

Kleves Kämmerer Willibrord Haas rät eindringlich, den Beschluss der Vergabekammer zum Minoritenplatz-Verfahren und zum Bieter Sontowski richterlich vor dem Oberlandesgericht prüfen zu lassen. "Das Verfahren wird die Position der Stadt nicht schwächen, sondern stärken", sagt der Kämmerer. Selbst wenn das Verfahren vor dem OLG auf einen Vergleich hinauslaufen sollte. Haas begrüßt zugleich, dass Bürgermeisterin Sonja Northing das Gespräch mit Klaus-Jürgen Sontowski führen will. "Gespräche sind immer gut", sagt der Kämmerer. Man wolle schließlich ja auch wissen, welche Angebote Sontowski unterbreite.

Letzen Endes stünden aber diese Gespräche immer unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses: Denn wie die Stadt letztlich in der Auseinandersetzung mit Sontowski entscheide, liege allein in der Hand der Ratsmitglieder. Er habe den Spruch der Vergabekammer während seines Urlaubs zur Kenntnis genommen. Schon aus wirtschaftlichen Gründen sehe er aber die Stadt im Recht. Nicht akzeptieren könne er auch den Vorwurf, es habe eine zu große Nähe zwischen Sontowski, Rat und Verwaltung gegeben. "Wir sind zwei Tage nach Erlangen gefahren, um Vorhaben des Projektentwicklers zu begutachten. Andernfalls hätte man uns im Nachhinein den Vorwurf gemacht, dass wir uns nicht richtig kundig gemacht hätten", argumentiert der Kämmerer. Bezahlt wurde die Reise aus dem Stadtsäckel. Auch das zeige, dass die vorgeworfene Nähe zum Projektentwickler konstruiert ist. Nicht anders hätten Rat und Verwaltung vor seiner Amtszeit gehandelt, als die Verhandlungen mit Multi-Development geführt wurden. Haas: "Es gibt hier keine Kungelei und schon gar keine Bestechlichkeit!"

Bereits in der Ausschreibung zu dem Verfahren habe der Rat der Stadt einen Mindestpreis für den Quadratmeter von 500 Euro festgelegt. Sontowski sei deutlich darunter geblieben. Auch deshalb habe man die Vergabe letztlich verweigert. "Dieser wirtschaftliche Aspekt ist für mich als Kämmerer entscheidend - und das bewerte ich rechtlich völlig anders", sagt Haas. Die Mindestpreisregelung sei von Beginn an klar gewesen und wurde von der Spruchkammer auch als rechtens angesehen. "Wieso die Kammer dann zu dem Schluss kommt, dass die Stadt einen geringeren Preis akzeptieren muss, obwohl sie 500 Euro festgeschrieben hat, verstehe ich nicht", konstatiert Haas. Das wäre doch so, als würde der Käufer eines privaten Grundstückes weniger Geld geben, auf den Verkauf pochen und auch noch Recht bekommen. Heute seien in der Innenstadt bis zu 1400 Euro zu erzielen (die Richtwertekarte "Boris.NRW" weist beispielsweise 1700 Euro für den Quadratmeter an der Großen Straße und 650 Euro auf dem Minoritenplatz aus). "Allein wegen des Mindestpreises ist eine Prüfung vor dem OLG geboten", sagt Haas. Während des Verfahrens bekommen die streitenden Parteien oft Hinweise durch das Gericht, die dann immer noch zu einem Vergleich führen könnten oder auch zu einem Urteil, sagt er.

"Ich rate allen Politikern und interessierten Bürgern zu Besonnenheit und Gelassenheit, ich rate, auf vorschnelle Bewertungen vor allem zu Lasten Dritter zu verzichten", sagt Haas. Er freue sich, dass Politik und Verwaltung bestrebt sind, den Minoritenplatz weiter zu entwickeln und zu bebauen, schließlich ist dieser ja Teil der Unterstadtentwicklung. Für die Zukunft werde er aber ein solches für die Bürger intransparentes Vergabeverfahren nicht mehr empfehlen.

(RP)
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