Verband fordert Anhebung der Verdienstgrenze Dehoga: Mehr Geld für Minijobs
Kreis Kleve · Hotel- und Gaststättenverband unterstützt NRW-Bundesratsinitiative bei Überlegungen, die „Minijob-Gesetz“ anzupassen
Han Groot-Obbink, Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in der Kreisgruppe Kleve sagt: „Wir brauchen im Bereich der Minijob-Verdienstgrenze eine Anpassung an die Lohnentwicklung. Unsere Aushilfen erreichen immer schneller den Grenzbetrag von 450 Euro.“ Im NRW-Gastgewerbe beträgt der tarifliche Einstiegslohn heute 9,25 Euro, liegt also über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Das heißt, Aushilfskräfte dürfen 48,5 Stunden im Monat in Gaststätten oder Hotels arbeiten. „Im Rahmen der Tarifgespräche werden auch die Einstiegsgehälter steigen, so dass die Höchstarbeitszeit weiter sinken wird. Das verschärft das Problem“, unterstreicht Han Groot-Obbink.
Bei der Einführung des Mindestlohn-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechnet auf den damaligen Mindestlohn von 8,50 Euro noch eine Arbeitszeit von maximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Im Jahr 2013 hatte es die letzte Anpassung von 400 Euro auf die heutigen 450 Euro gegeben, so Groot-Obbink. Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt deshalb die Bundesratsinitiative des Landes NRW, eine Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleichzone herbeizuführen. „Die Initiative weist in die richtige Richtung.“
Der Dehoga schlägt zur Dynamisierung eine automatische Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns vor. „Viele unserer Aushilfen möchten heute nur deshalb maximal 450 Euro verdienen, weil sie bis zu diesem Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen und der Lohn brutto wie netto ausbezahlt wird. Läge der Betrag höher, würden sie auch mehr arbeiten wollen. Für unsere betrieblichen Abläufe und die Personalplanung wäre es ein großer Vorteil, wenn wir unsere Aushilfen wie in der Vergangenheit auch 53 Stunden einsetzen könnten.“