Kranenburg Mähverbot zum Schutz der Uferschnepfe stark gelockert

Kranenburg · Die Landwirte in der Düffel können aufatmen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) hat das so genannte Mähverbot zum Schutz von Wiesenvögeln wie der Uferschnepfe weitgehend aufgehoben.

Die Regelung für dieses Jahr sieht vor, dass auf 65 Hektar im Bereich der Schwerpunktvorkommen der Wiesenvögel nach Ankunft der Vögel (15. März bis 1. April, je nach Witterung) eine Bewirtschaftungsruhe bis zum 1. Mai gilt. Sofern bis dahin keine Brutvorkommen festzustellen sind, können diese Flächen wieder normal bewirtschaftet werden. Andernfalls gilt auf Teilflächen die Bewirtschaftungsruhe bis zum Ende der Brutzeit. Über die konkrete Freigabe der Teilflächen entscheidet der Kreis Kleve auf Empfehlung eines Vogelkundlers, der auch das Vertrauen der Landwirte genießt. Auf den überwiegenden Flächen innerhalb des Kartiergebietes gibt es zunächst keine Einschränkungen der Bewirtschaftung. Hier gelten Bewirtschaftungseinschränkungen erst, wenn Brutvorkommen festgestellt werden. Dann müssen die Bereiche um die Nester ausgespart werden. Bei der Bewirtschaftung ist zudem auf Jungvögel zu achten. Die entgangenen Erträge werden den Landwirten vom Land entschädigt.

Mit dieser Regelung hat Remmel das diesjährige Kartier-Gebiet im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 Prozent reduziert, nämlich von 850 Hektar auf 500 Hektar. Gleichzeitig wird die Fläche mit der höchsten Bewirtschaftungseinschränkung um etwa 90 Prozent auf 65 Hektar verringert.

Begleitend zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen will der Kreis Kleve die betroffenen Landwirte zu einer Informationsveranstaltung einladen. Im Herbst sollen die diesjährigen Bemühungen zum Schutz der Uferschnepfe dann gemeinsam diskutiert werden. Für den Vorsitzenden der Kreisbauernschaft Kleve, Josef Peters, ist die jetzige Einschränkung des Erlasses keine Erfolgsmeldung. "Minister Remmel hat den Weg der Kooperation verlassen", sagt Peters.

(RP)
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