Kleve Lohn-Dumping in Kleve

Kleve · Zu lange Arbeitszeiten und Gehälter unter dem gesetzlichen Mindestlohn – anonym kritisieren Beschäftigte im Baugewerbe die Arbeitsbedingungen der Branche. Gewerkschaft und Zoll bestätigen die Missstände.

 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Duisburg kontrollieren auch auf Baustellen in Kleve, ob arbeitsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Mitarbeiter des Hauptzollamtes Duisburg kontrollieren auch auf Baustellen in Kleve, ob arbeitsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Foto: Endermann

Zu lange Arbeitszeiten und Gehälter unter dem gesetzlichen Mindestlohn — anonym kritisieren Beschäftigte im Baugewerbe die Arbeitsbedingungen der Branche. Gewerkschaft und Zoll bestätigen die Missstände.

Sie wollen anonym bleiben. Andernfalls fürchten sie um ihren Arbeitsplatz, um ihre Existenz. Mauerer, die auf Klever Baustellen arbeiten, wollen nicht namentlich mit dem in Verbindung gebracht werden, was sie über ihre Arbeitsbedingungen sagen.

Einer berichtet von täglichen Arbeitszeiten bis zu neun, manchmal zehn Stunden. Pausenzeiten gibt es kaum. Zudem muss auf manchen Baustellen jeden Samstag gearbeitet werden. Ein anderer hat im zurückliegenden Jahr keinen Urlaub bekommen. Ein Kollege bekommt regelmäßig seinen Lohn mit wochenlanger Verzögerung. Facharbeiter (Gesellen) arbeiten für den Mindestlohn, der Ungelernten zusteht. Wer nach erfolgreicher Lehre einen Job sucht, bekommt gar einen Vertrag, der ihm weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Lohn für Ungelernte zusichert.

Für glaubhaft und realistisch hält der Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft Industriegewerkschaft Bauen—Agrar—Umwelt, Friedhelm Bierkant, die Berichte der Klever Maurer. Auch bei kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigten sei Lohndumping "kein Einzelfall".

"Es dürfte auch im ländlichen Raum eine hohe Zahl von Betrieben im Baugewerbe geben, die weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen", meint Friedhelm Bierkant. Der Gewerkschafter ist entsetzt über diese Zustände am Bau. "Ein Facharbeiter (Geselle) hat auf dem Bau im Westen einen tariflichen Anspruch auf 17,07 Euro. Der Mindestlohn 2 liegt bei 13,40 Euro, der Mindestlohn 1 für Ungelernte bei 11,05 Euro. Wenn ein Unternehmer noch weniger bezahlt, macht er sich strafbar", sagt der Gewerkschafter. Ein solches Lohn-Dumping sei absolut inakzeptabel und kriminell.

Bei der Kreishandwerkerschaft Kleve sind Fälle von Lohn-Dumping nicht bekannt. "Zumindest nicht bei unseren Mitgliedsbetrieben", versichert der stellvertretende Geschäftsführer Franz Welberts. Dass Mindestlöhne gezahlt würden, werde von den Sozialkassen sehr engmaschig kontrolliert. Auch Michael Köster aus Emmerich, Obermeister der Bauinnung im Kreis Kleve, kennt keine Fälle von Lohn-Dumping im Kreis, kann sie aber nicht ausschließen.

Die Preise, die Bauunternehmer für ihre Leistung erzielten, seien jedoch nicht "mehr wirtschaftlich", der Konkurrenzdruck extrem. Doch auch "Gier" könne ein Motiv für die Verstöße sein. Bei der Agentur für Arbeit in Wesel/Kleve, über die Maurer an Unternehmen vermittelt werden, sind laut einem Sprecher keine "Beschwerden" in Sachen Lohn-Dumping bekannt. "Es ist aber auch nicht unsere Aufgabe, zu kontrollieren, ob von den Unternehmen korrekte Löhne gezahlt werden", so der Agentur-Sprecher.

Die Kontrollen sind Aufgabe des Zolls. "Von allen Branchen ist das Baugewerbe, wenn es um Verstöße geht, immer ganz stark vertreten", bestätigt Ulrich Liersch, Gebietsleiter für das Sachgebiet Kontrolle beim Hauptzollamt Duisburg, gleichsam die Berichte der Klever Maurer. Meist prüfen die Zoll-Fahnder aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Das drohende Strafmaß reicht vom Bußgeld bis zur Haftstrafe — wenn beispielsweise weniger als der Mindestlohn gezahlt werde. Tipps von Betroffenen bekommt der Zoll sehr selten. "Die Angst, den Job zu verlieren, ist wohl zu groß", vermutet Ulrich Liersch.

Für die Angst der Klever Mauerer hat Gewerkschafter Friedhelm Bierkant Verständnis. Doch nur durch Kontrollen und daraus resultierenden Strafen könnte man dem ständig zunehmenden Lohn-Dumping auf dem Bau Einhalt gebieten. Friedhelm Bierkant verspricht den Tippgebern: "Der Tippgeber bleibt anonym. Wir brauchen nur Name und Adresse des Bauunternehmers. Alles andere machen der Zoll und wir."

(RP/ac)
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