Kalkar Lange Haftstrafe für Serieneinbrecher

Kalkar · Savas G. (23) muss wegen Einbrüchen, Raubüberfällen und anderer Delikte für sechs Jahre hinter Gitter. Gericht sah keine positiven Tendenzen und ging sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

 Gestern verurteilte die 2. Strafkammer des Klever Landgerichts den Serieneinbrecher Savas G.

Gestern verurteilte die 2. Strafkammer des Klever Landgerichts den Serieneinbrecher Savas G.

Foto: G. Evers

Das Urteil, so schien es, war ein Wirkungstreffer. Savas G. saß die meiste Zeit tief gebeugt auf der Anklagebank, als der Schulspruch verlesen wurde. Manchmal schüttelte er den Kopf und blickte flehentlich mit Tränen in den Augen in den Zuschauerraum, wo seine zahlreich erschienene Verwandtschaft Platz genommen hatte.

Helfen konnte ihm keiner: Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren verurteilte den 23 Jahre alten Kurden zu einer Haftstrafe von sechs Jahren — und ging damit sogar noch geringfügig über das hinaus, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Savas G. in den Jahren 2011 und 2012 in Kalkar und Umgebung 15 Verbrechen begangen hatte — zahlreiche Indizien (wie Beutestücke) und Zeugenaussagen sprachen dafür.

Die Liste der Delikte reicht von versuchten Diebstählen über versuchten Computerbetrug und Falschaussage bis hin zu einem Raubüberfall und sechs Wohnungseinbruchdiebstählen.

Sechs der Delikte wurden sogar noch begangen, nachdem die Polizei bereits einmal das Haus der Familie G. durchsucht hatte. Erst als Savas G. am 26. Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft kam, wurde es schlagartig ruhig in Kalkar, wie die Kammer im Urteil noch einmal hervorhob.

Während der Verhandlung hatte ein Polizist die eindrucksvolle Wendung in der Kriminalstatistik von Kalkar vor und nach G.s Festnahme vorgestellt.

Besonders eingehend befasste sich das Gericht mit der Situation der Opfer. Richter von Gemmeren geißelte, dass der Täter es auf besonders schutzbedürftige Personen abgesehen hatte, die teilweise erheblich mit den psychischen Folgen der Tat zu kämpfen hatten. In einem Fall hatte G. eine 79 Jahre alte Frau, die mit einem Rollator unterwegs war, ausgeraubt.

Einen anderen Fall, in dem der Angeklagte versucht hatte, eine Frau daran zu hindern, eine Zeugenaussage bei der Polizei zu machen, wertete die Kammer als typisch für G.s Verhalten: "Drohung, Einschüchterung, Straßenterror und Gewalteinsatz." Später fiel in der Urteilsbegründung sogar das Wort "Wild-West-Methoden".

"Die Serienstraftaten sind Ausdruck einer ganz erheblichen kriminellen Energie", so van Gemmeren. Der Täter habe nicht mit seinem Umfeld gebrochen, er habe kein Geständnis abgelegt, auch sei kein Bemühen um eine Ausbildungsstelle oder Therapie erkennbar. Das Gericht sehe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Besserung eintrete.

"Vielleicht können Sie in der Haft eine Lehre machen", so der Richter - zu weiteren positiven Einschätzungen sah sich die Kammer wohl nicht in der Lage. Im Gegenteil: Falls nach Verbüßung der Haftstrafe das Leben des Angeklagten wieder auf die abschüssige Bahn gerate, drohte van Gemmeren sogar Sicherungsverwahrung an. "Dafür sind sie ein Paradefall!"

(RP/rl/top)
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