Neuwahl noch in diesem Jahr Nachfolger von Gorißen könnte für acht Jahre gewählt werden

Kreis Kleve · Die Bürger im Kreis Kleve müssen noch in diesem Jahr an die Wahlurne, um über die Nachfolge von Silke Gorißen zu entscheiden. Der neue Landrat oder die neue Landrätin könnte dann direkt für acht Jahre gewählt werden.

 Silke Gorißen mit Hendrik Wüst und ihrer Ernennungsurkunde.

Silke Gorißen mit Hendrik Wüst und ihrer Ernennungsurkunde.

Foto: Land NRW / Michael Gottschalk

Nach dem politischen Erdbeben im Kreis Kleve legt sich langsam der Staub. Der Wechsel von Landrätin Silke Gorißen an die Spitze des Landwirtschaftsministeriums hat einige Fragen aufgeworfen. Nun wird etwas klarer, wie es in den kommenden Monaten im Kreis Kleve weitergeht. Ein Überblick.

Bis wann muss es eine Neuwahl geben? Fest steht: Nach dem kurzfristigen Wechsel, der Politik, Bürger und Verwaltung kalt erwischt hat, stehen Neuwahlen an. Diese betreffen ausschließlich das Amt der Landrätin bzw. des Landrats. Nach der Kreisordnung muss die Neuwahl spätestens sechs Monate nach Ausscheiden der Amtsvorgängerin erfolgen. Da Silke Gorißen am 29. Juni ihre Ernennungsurkunde als Landesministerin erhalten hat, werden die Bürger im Kreis Kleve also definitiv bis Jahresende eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen.

Kann ein Nachfolger nicht einfach vom Kreistag bestimmt werden? Nein. Die Bürger müssen für diese Entscheidung an die Wahlurne gebeten werden.

Wer legt den genauen Termin fest? Den exakten Termin für den Wahlsonntag setzt die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Der Kreis Kleve hat sich schriftlich an die Bezirksregierung gewendet, mit der Bitte, zeitnah einen Wahltermin festzulegen.

Wie lange haben die Parteien jetzt Zeit, Kandidaten zu finden? Klar ist, dass dieser Wahlkampf einen kürzeren Vorlauf haben wird als gewöhnlich. Die Suche nach den passenden Kandidaten kann theoretisch sofort beginnen. Da alle Parteien gleichermaßen von der Berufung überrascht wurden, kann keine aus dieser Situation einen Vorteil ziehen. Alle weiteren Fristen – etwa für die Benennung von Wahlvorschlägen – errechnen sich aber nach Bekanntgabe des Wahltermins, der noch von der Bezirksregierung festgelegt wird.

Wie lange würde die neue Amtszeit dauern? Die Länge der Amtszeit der neuen Landrätin oder des neuen Landrats richtet sich nach dem Amtsantritt. Nach aktueller Rechtsauffassung des Kreises Kleve ist es so: Wenn die Amtszeit nach dem 1. November beginnen sollte, dann wird die Kandidatin oder der Kandidat bis zum Ende der folgenden Wahlperiode gewählt. Die Amtszeit würde damit also erst zur Kommunalwahl im Herbst des Jahres 2030 enden. Kleves neuer Landrat wäre in diesem Fall also für fast acht Jahre gewählt. Die Alternative wäre eine sehr kurze Amtszeit bis 2025, die ist aber eher unwahrscheinlich: Dann müssten bis zum 1. November der Wahlkampf, die Wahl und eine mögliche Stichwahl gelaufen sowie die entsprechenden Gremien wie der Kreiswahlausschuss getagt haben.

Wer führt bis dahin die Amtsgeschäfte? Die bisherigen Aufgaben von Silke Gorißen ruhen jetzt auf mehreren Schultern. Die Hauptlast trägt die Allgemeine Vertreterin der Landrätin, Zandra Boxnick. Sie führt vorerst die Verwaltungsgeschäfte. Und auch wenn Boxnick von der neuen Situation überrascht wurde, so kennt sie die Kreisverwaltung doch in- und auswendig: Sie ist seit dem 16. Lebensjahr beim Kreis tätig, unter Wolfgang Spreen wurde sie 2014 Allgemeine Vertreterin des Landrats. Diese Funktion geht mit der Leitung des Fachbereiches „Zentrale Verwaltung“ einher. Repräsentative Termine werden derweil von den stellvertretenden Landräten übernommen. Diese wurden vor zwei Jahren vom Kreistag gewählt: Stefan Welberts (SPD), David Kerkenhoff (CDU) und Paula Backhaus (Grüne).

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