Landgericht Kleve Ecstasy per Einschreiben

Kleve · Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ist ein Niederländer verurteilt worden, der Postsendungen voller Drogen in Kleve aufgab. Er handelte im Auftrag eines Freundes, der die Betäubungsmittel im Internet verkaufte.

 Vor dem Landgericht in der Klever Burg wurde ein Drogenhändler verurteilt.

Vor dem Landgericht in der Klever Burg wurde ein Drogenhändler verurteilt.

Foto: van offern/van Offern

Die hiesige Post scheint bei niederländischen Drogenhändlern einen guten Ruf zu genießen. So ist im November 2019 ein 33-jähriger Niederländer am Klever Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden, weil er Drogen über das Internet verkauft und über Poststellen in Kleve und Umgebung an Kunden in der halben Welt verschickt hatte. Und vor knapp vier Monaten wurde in Kleve ein 38-jähriger Niederländer festgenommen, der ebenfalls getarnte Drogenpäckchen bei der Post aufgegeben hatte. Auch am Montag, 6. Juli, musste sich ein Niederländer vor dem Klever Landgericht verantworten, der die Dienste der hiesigen Post offenbar zu schätzen wusste: Dem 45-jährigen Nimweger warf die Klever Staatsanwaltschaft vor, im September 2018 mit fiktivem Absender mehrere Sendungen illegalen Inhalts bei der Poststelle an der Hoffmannallee aufgegeben zu haben.

An Adressaten im In- und Ausland sollten die Päckchen gehen, die von der Zollfahndung sichergestellt wurden. Der Inhalt: Mehr als fünf Kilogramm der Partydroge Ecstasy, vertrieben über das Darknet. So sollte beispielsweise ein Kilogramm der Droge an einen Abnehmer in New York gehen – verstaut in einem Kaffeekarton, verdeckt mit Kaffeebohnen. Andere Pakete wären nach Berlin, Thailand, Israel, Ungarn oder Australien gegangen, hätte der Zoll sie nicht sichergestellt.

Bereits davor hatte der Angeklagte Sendungen in Kleve aufgegeben. Die Mitarbeiter der Poststelle wurden irgendwann stutzig und informierten den Zoll. Die Fahnder stellten daraufhin Päckchen sicher, entdeckten die illegalen Drogen und sichteten die  Überwachungsbänder der Poststelle. Zudem wurden die Postmitarbeiter angehalten, bei dem nächsten Besuch des Niederländers dessen KfZ-Kennzeichen festzustellen. Mit Erfolg: Der Zoll konnte den Mann schließlich identifizieren und festnehmen. Der Angeklagte hatte seine Mitwirkung an dem Drogenhandel bereits vor der Verhandlung eingeräumt. Von insgesamt 18 Fahrten ist die Rede gewesen. Auch die angeklagten Fälle, die auf den sichergestellten Päckchen basieren, gestand der 45-Jährige. Er benannte auch seinen Auftraggeber: Ein langjähriger Freund aus Nimwegen, dem er sich verpflichtet gefühlt habe, habe ihm die Kurierfahrten aufgetragen und ihm dafür jeweils 200 Euro gezahlt. „Ich wusste, dass es Drogen waren. Aber ich wusste nicht, welche oder wie viele“, so der Angeklagte am Montag.

Drei Jahre Freiheitsstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung eine noch bewährungsfähige Strafe. Drei Jahre verhing die zweite große Strafkammer des Klever Landgerichts – wegen bandenmäßiger Einfuhr und Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben. Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer die Aufklärungshilfe des Angeklagten. „Wir haben dafür einen großen Rabatt eingeräumt, der sich fast im Bereich der Hälfte dessen bewegt, was hier sonst ausgesprochen worden wäre“, so der Vorsitzende.

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