Gerichtsverhandlung in Kleve Dieb der Kegelkasse muss in Entziehungsanstalt

Kleve · Zusätzlich zu den viereinhalb Jahren und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde der vielfach vorbestrafte Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls.

 Archivfoto: mvo

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Foto: van Offern, Markus (mvo)

Wegen zweier Wohnungseinbrüche ist ein 28-jähriger Kasache am Klever Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann war in ein Wohnhaus in der Klever Oberstadt eingedrungen und hatte dort etwa 100 Euro Bargeld sowie vier Colaflaschen mitgehen lassen. Die Frau leidet auch zwei Jahre nach dem Einbruch noch stark unter dem Eindruck des Einbruchs, den sie nach der Rückkehr vom Sport feststellen musste. Die mit Abstand größte Beute soll der in Kleve aufgewachsene Angeklagte in einem Wohnhaus in Kranenburg gemacht haben. Als der Hausherr von der Feldarbeit zurückkehrte, stellte er fest, dass eine große Summe Bargeld fehlt: Allein die Kasse seines Kegelvereins soll laut dem Geschädigten mit etwa 2900 Euro gefüllt gewesen sein, zudem wurde Bargeld entwendet, das er und seine Frau kurz zuvor zur Hofeinweihung geschenkt bekommen hatten. Der Landwirt blieb auf einem großen Teil des Schadens sitzen, denn seine Versicherung übernahm entsprechend der Police nur 1000 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat der Mann zumindest die Hoffnung, auch den Rest zurückzubekommen. Denn der Verurteilte soll das bei den angeklagten Taten erbeutete Geld – insgesamt 4600 Euro – zurückzahlen. Bis der 28-jährige Kasache liquide ist, könnte es aber noch dauern. Viereinhalb Jahre beträgt die Freiheitsstrafe für die Einbrüche. Die erste große Strafkammer ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Denn der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag erklärt, im Zeitraum der Taten täglich Kokain konsumiert zu haben. Zusätzlich zu den viereinhalb Jahren und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde der vielfach vorbestrafte Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls. Dazu zählt der Diebstahl von Kerzengeld aus der Kirche in Wyler.