Nach Starkregen Land hilft Unwetter-Betroffenen in Uedem

Kreis Kleve · Das Land hat insgesamt 100.000 Euro für Schäden zur Verfügung gestellt, die Privatleute und Landwirte nach dem Starkregen in Uedem und in Krefeld hatten. Beantragen über den Kreis möglich.

 So sah es auf manchem Hof nach dem Starkregen in Uedem aus. Eine Entschädigung wird vom Land angeboten

So sah es auf manchem Hof nach dem Starkregen in Uedem aus. Eine Entschädigung wird vom Land angeboten

Foto: Markus van Offern (mvo)

(RP) Das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein Hilfeprogramm für Betroffene des Starkregens am 4. Juni im Gemeindegebiet Uedem aufgelegt. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung kann von Privatpersonen wie auch von Kleingewerbetreibenden und Landwirten mit bis zu zehn Beschäftigten gestellt werden.

Der Kreis Kleve nimmt in Absprache mit der Gemeinde Uedem ab sofort Anträge von Betroffenen entgegen. Die Frist endet am Freitag, 4. März 2022. Alle Unterlagen und weitere Informationen finden sich auf der Homepage www.kreis-kleve.de, Suchbegriff „Starkregen“. Das Antragsformular kann vollständig ausgefüllt und unterzeichnet elektronisch per Dateitransfer hochgeladen werden: https://www.kreis-kleve.de/datei. Alternativ ist es möglich, den Antrag postalisch zu senden an: Kreis Kleve - Die Landrätin, Fachbereich Finanzen, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve.

Die Hilfe greift bei Kosten zur Beseitigung unmittelbarer Schäden im Bereich Haushalt beziehungsweise Hausrat, an Gebäuden oder Räumen, die dem Wohnen oder Aufenthalt von Menschen dienen, an land- und forstwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen sowie an Produktionsmitteln und Infrastruktureinrichtungen. Wer einen Antrag stellt, muss zudem nachweisen, dass gegen den eingetretenen Schaden kein Versicherungsschutz oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.

Die Soforthilfe für Schäden im Bereich Haushalt bzw. Hausrat kann je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen zwischen 1.000 und 2.500 Euro betragen. Für Schäden an Gebäuden oder Räumen beträgt die Soforthilfe 5.000 Euro. Kleingewerbetreibende und Landwirte können mit einer Soforthilfe von maximal 5.000 Euro unterstützt werden.

Die Verteilung der Unterstützung aus dem Hilfeprogramm des Landes NRW erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Insgesamt stellt die Landesregierung für die Betroffenen des Unwetters in Uedem sowie eines Unwetters im Krefelder Stadtgebiet zusammen 100.000 Euro zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Programm des Landes NRW besteht nicht.

(RP)
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