Kleve Kulturelles Angebot wird gefördert

Kleve · Die Richtlinien sind vom Rat beschlossen worden. Zuschüsse bis 2000 Euro.

Das dürfte die Menschen, die sich aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen am kulturellen Leben der Stadt Kleve beteiligen und dieser dadurch ihre individuelle Note geben oder das Stadtbild auf vielfältige Weise prägen, freuen. Denn die vom Rat der Stadt Kleve beschlossenen "Richtlinien zur Förderung des kulturellen Angebotes", um die materiellen Voraussetzungen für das kulturelle Leben vor Ort zu verbessern, sind nunmehr in Kraft.

Somit können Anträge auf Zuschüsse bei Bürgermeisterin Sonja Northing gestellt werden, deren Prüfung und Bearbeitung durch den Fachbereich Schulen, Kultur und Sport erfolgt. Antragsberechtigt sind jedoch nur natürliche Personen, Personenvereinigungen sowie juristische Personen, die ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen und in Kleve wohnen oder deren Sitz in Kleve liegt. Diese Antragsberechtigten können jeweils bis zu drei Anträge pro Kalenderjahr stellen, denen allerdings vollständige Kostenvoranschläge und Finanzierungsübersichten beigefügt werden müssen.

Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist insbesondere, dass ein Vorhaben nach Umfang und Aufwand der Bedeutung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers entspricht, er vorab alle anderen Zuschussquellen, welche ihm noch offen stehen oder auf welche er zugreifen kann, in Anspruch nimmt. Auch müssen Eigenmittel und Eigenleistungen in angemessenem Umfang nachgewiesen und in Anspruch genommen werden. Zudem müssen die Mindesteigenmittel und die Eigenleistung 50 Prozent betragen und die Finanzierung eines Vorhabens gesichert sein. Über die Bewilligung der finanziellen Mittel, die sich auf bis zu 1000 Euro pro Projekt beschränken, wird dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid erteilt, sofern nicht eine vertragliche Regelung vorgenommen wird. Über Ausnahmen des finanziellen Zuschusses bis zu einer Höhe von 2000 Euro, entscheidet die Bürgermeisterin. Darüber hinaus entscheidet der Rat. Allerdings ist die Bewilligung der städtischen Zuschüsse an Bedingungen gebunden.

So sind die Zuschüsse nicht nur zweckgebunden, sondern müssen darüber hinaus so wirtschaftlich wie möglich verwendet werden. Hierüber haben die Antragsteller einen umfassenden, schriftlichen Nachweis zu erbringen ist. Werden die Zuschüsse nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet, so sind sie in voller Höhe an die Stadt zurück zu zahlen. Kommerzielle Anbieter sind nicht antragsberechtigt.

(RP)
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