Diakonie im Kreis Kleve warnt Wohnungslose diesen Winter besonders gefährdet
Kreis Kleve · Die Diakonie im Kreis Kleve warnt: Wegen der Corona-Pandemie ist eine besondere Achtsamkeit für wohnungslose Menschen im Winter nötig.
(RP) Auch in diesem Winter laufen wohnungslose Menschen Gefahr, bei niedrigen Temperaturen zu versterben. Angesichts der Corona-Pandemie müssen die Kommunen Angebote der Kältehilfe überprüfen und gegebenenfalls aufstocken. Darauf weisen die Wohnungslosenberatung der Diakonie im Kirchenkreis Kleve und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe(BAG W) hin.
Grundsätzlich obliege die Unterbringung von hilflosen Personen ohne ausreichende Unterkunft der jeweiligen Kommune, in der sich der Wohnungslose aufhält. Die örtlichen Ordnungsämter bringen diese Menschen – nach Kenntnisstand der Fachberatungsstelle der Diakonie in Geldern – auch unter. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen wie den Ordnungsämtern konnte in der Vergangenheit diesen Wohnungslosen in einzelnen Fällen ein Angebot im ambulanten oder stationären Bereich gemacht werden. „Dies ist unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie deutlich schwieriger geworden“, berichtet Rainer Blix, Sozialarbeiter in der Fachberatungsstelle für Menschen in besonderen Lebenslagen der Diakonie in Geldern.
Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, die die Fachberatungsstellen in 2020 in Kleve und Geldern aufsuchten, werde voraussichtlich nicht geringer als 2019 ausfallen. In 2019 waren es an beiden Standorten zusammen 454 Menschen.
BAG W und Diakonie befürchten, dass für wohnungslose Menschen der bevorstehende Corona-Winter noch gefährlicher wird. Die notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen erforderten eine Ausweitung der Kältehilfeangebote, sonst wären Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen nicht einzuhalten.
Für Diakonie und BAG W wäre wünschenswert, wenn alle Kommunen einen am tatsächlichen Bedarf ausgerichteten Bestand menschenwürdiger und pandemiegerechter, möglichst dezentraler Unterbringungsmöglichkeiten bereithalten könnten. Benötigt werden für Frauen und Männer getrennte Unterkünfte, in denen sie sich tagsüber und nachts unbefristet aufhalten können. Einige führen einen Hund mit sich; der Aufenthalt von Hunden sei jedoch in den meisten kommunalen Notunterkünften untersagt.
Die jeweiligen Ordnungsämter bei den Kommunalverwaltungen sind für Betroffene während der
normalen Öffnungszeiten erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten
kann man sich an die Polizeidienststellen vor Ort wenden. „Auch bei der Corona-Impfstrategie müssen wohnungslose Menschen dringend berücksichtigt werden“, fordert Rainer Blix. Ihnen müsse ein niedrigschwelliger Zugang zu Impfungen ohne lange Wege ermöglicht werden. Bestenfalls erfolge eine Impfung in den ihnen bekannten Einrichtungen.