Inzidenz unter 50 Was ab Mittwoch im Kreis Kleve gilt

Kreis Kleve · Im Kreis Kleve ist die Inzidenz seit fünf Werktagen stabil unter 50. Die Kontaktbeschränkungen werden also gelockert, auch die Innengastronomie darf wieder öffnen. Ein Überblick über die neuen Regeln, die ab Mittwoch, 2. Juni, gelten.

 Nach einem Wochenende mit vollen Terrassen darf ab Mittwoch im Kreis Kleve auch wieder die Innengastronomie öffnen.

Nach einem Wochenende mit vollen Terrassen darf ab Mittwoch im Kreis Kleve auch wieder die Innengastronomie öffnen.

Foto: Markus van Offern (mvo)

(lukra) Der Kreis Kleve hat am Montag den fünften Werktag in Folge eine Corona-7-Tages-Inzidenz von unter 50 gemeldet. Damit gelten ab Mittwoch, 2. Juni, neue Regeln mit erheblichen Lockerungen im Kreis Kleve:

Kontaktbeschränkungen Erlaubt sind Treffen im öffentlichen Raum von drei Haushalten mit beliebig vielen Personen. Möglich sind zudem Treffen von bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten – jeweils mit aktuellem negativem Corona-Testergebnis. Kinder bis zu 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Private Veranstaltungen Außer Partys sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Gästen und im Innenbereich mit bis zu 50 Gästen möglich. Innen ist zudem jeweils ein aktuelles negatives Coronatest-Ergebnis erforderlich.

Kultur / Freizeit Veranstaltungen im Innenbereich sind in Theatern, Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen wie privaten Kultureinrichtungen erlaubt. Voraussetzungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen sind die Wahrung des Mindestabstands, ein Sitzplan sowie ein negatives Schnelltestergebnis der Zuschauer. In Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern und ähnlichen Einrichtungen entfällt die Terminbuchung. Es können Führungen angeboten werden.

Einzelhandel Alle Geschäfte können öffnen. Eine medizinische oder FFP2-Maske ist zu tragen. Die Personenbegrenzung sinkt auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Terminbuchungen und der Nachweis eines negativen Schnelltestergebnisses sind nicht nötig.

Schulen Unabhängig von der Lockerung aufgrund der Inzidenz von unter 50 im Kreis Kleve kehren seit Montag, 31. Mai, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben – insbesondere Masken- und Testpflicht – gelten weiter.  

Kindertagesbetreuung Die Kindertagesbetreuung findet landesweit ab dem 7. Juni wieder im Regelbetrieb mit vollem Stundenumfang statt.

Gastronomie Bei der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Die Innengastronomie darf ebenfalls öffnen. Voraussetzungen: Wahrung der Abstandregelungen (Platzpflicht) und ein aktuelles negatives Coronatest-Ergebnis.

Hotel- und Gastgewerbe Hotels und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen. Die Begrenzung der Auslastung entfällt. Gleiches gilt für die Übernachtung in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen.

Sport Unter freiem Himmel ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung und Auflagen erlaubt. Kontaktsport kann dort mit bis zu 25 Personen stattfinden. Voraussetzung ist die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sowie ein aktuelles negatives Coronatestergebnis.

In Innenräumen ist kontaktfreier Sport ebenfalls ohne Personenbeschränkung möglich – einschließlich gewerblicher Fitnessstudios. Kontaktsport kann mit bis zu 12 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss jeweils die Kontaktverfolgung möglich sein sowie ein aktuelles negatives Coronatest-Ergebnis vorliegen.

Zuschauer haben Zutritt zu Sportanlagen unter freiem Himmel. Vereine dürfen dabei bis zu einem Drittel der regulären Kapazität auslasten - höchstens 1000 Personen. Die Testpflicht entfällt. Bei Innen-Sportanlagen können Veranstalter maximal 500 Zuschauer auf zugewiesene Sitzplätzen zulassen. Neben der möglichen Rückverfolgung der Besucher ist ein negatives Schnelltestergebnis erforderlich.

Freizeit Bäder, Saunen und Indoorspielplätze können öffnen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Coronatest sowie eine Personenbegrenzung.

In der Kinder- und Jugendarbeit sind Gruppenangebote unter freiem Himmel mit bis zu 30 Personen möglich, im Inneren mit bis zu 20 Personen. Teilnehmer müssen jeweils ein aktuelles negatives Coronatest-Ergebnis vorlegen. Die Maskenpflicht entfällt – auch im Innenbereich.

Musikunterricht – auch Blasinstrumente und Gesang – ist mit bis zu 10 Personen mit aktuellem negativen Coronatest-Ergebnis erlaubt.

Jahr- und Spezialmärkte dürfen mit einer Personenbegrenzung stattfinden. Kirmeselemente sind erlaubt, wenn die Teilnehmer ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorweisen können.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50 überschreitet oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschreitet. Lediglich bei Schulen und Kitas kommen strengere Regelungen nach Auffassung des Landes NRW erst bei einer noch höheren Inzidenz wieder in Betracht. Demzufolge kann bei einem denkbaren Wiederanstieg der Sieben-Tages-Inzidenz über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht ausgeschlossen werden.

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