Kreis Kleve Stichtag für Kreis-Impfungen wieder vier Monate

Kreis Kleve · Nach heftiger Kritik hat die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfungen nach nur vier Wochen wieder stark eingeschränkt. Das wirkt sich auch auf den Kreis Kleve aus.

 Jetzt sind vier Monate sind also der Mindestzeitraum, nach dem man sich eine Booster-Impfung holen kann.

Jetzt sind vier Monate sind also der Mindestzeitraum, nach dem man sich eine Booster-Impfung holen kann.

Foto: dpa/Michael Matthey

(lukra) Verwirrung und Unverständnis gab es in den vergangenen Tagen wegen eines Erlasses aus dem NRW-Gesundheitsministerium. „Alle, die gestern Morgen Zeitung gelesen haben, alle, die früh Fernsehen geguckt haben, haben zur Kenntnis genommen: In NRW kann man sich nach vier Wochen boostern lassen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Frank Bergmann. Nach heftiger Kritik hatte die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfungen nach nur vier Wochen dann aber wieder stark eingeschränkt.

Auch im Kreis Kleve führt das zu Ärger. „Das Gesundheitsministerium des Landes NRW hat am Mittwoch einen neuen Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 veröffentlicht. Dieser ist für die von den Kreisen und kreisfreien Städte organisierten Impfungen bindend. Darin gelten, im Vergleich zum letzten Erlass zwei Tage zuvor, nun neue Fristen für den zeitlichen Abstand zwischen vollständiger Zweitimpfung und Booster“, heißt es vom Kreishaus. Komplett gegensätzliche Ansagen aus Düsseldorf innerhalb von 48 Stunden: Das hat es selbst in der Corona-Pandemie noch nicht häufig gegeben.

In der Regel soll nun eine Auffrischungsimpfung nach fünf Monaten erfolgen. Sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist, sind diese Menschen jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen. Die vier Monate sind also der feste Stichtag. Eine Impfung frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zu ermöglichen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Menschen, die sich mit einer Krebserkrankung in Therapie befinden, eine HIV-Infektion haben oder nach einer Organ- oder Stammzellentransplantation in ärztlicher Behandlung sind.

Für alle vom Kreis Kleve organisierten Impfungen gilt: Personen, deren Zweitimpfung zwischen vier Wochen und vier Monaten zurückliegt, müssen die Immundefizienz beim Impftermin vor Ort nachweisen. Dies könnte eine Bescheinigung vom behandelnden Hausarzt oder Facharzt sein oder alternativ auch ein anderes medizinisches Dokument.

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