Mehr Rechte für Betroffene Kreis stellt Nachweise für Corona-Genesene aus

Kreis Kleve · Der Kreis stellt Bescheinigungen aus, damit Genesene einer Covid-19-Erkrankung mehr Rechte wahrnehmen können. Das Angebot gilt ab sofort, in manchen Fällen ist allerdings Geduld gefragt.

 Der Kreis Kleve bietet an, die Quarantäne infolge einer laborbestätigten Corona-Erkrankung zu bescheinigen.

Der Kreis Kleve bietet an, die Quarantäne infolge einer laborbestätigten Corona-Erkrankung zu bescheinigen.

Foto: dpa/Matthias Bein

Vollständig Geimpfte und Genesene werden im Rahmen der Corona-Notbremse des Bundes jenen Menschen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen können. Das heißt, dass Menschen mit dem Nachweis ihrer Impfung oder einer überstandenen Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Dienstleistungen in Anspruch nehmen können – zum Beispiel „Click & Meet“ in Geschäften oder der Besuch des Klever Tiergartens.

Als Nachweis einer Erkrankung gilt die Bescheinigung über das positive Laborergebnis. Da allerdings viele Covid-19-Genese diese Bescheinigung nicht ausgedruckt oder aufgehoben haben, bietet der Kreis Kleve alternativ an, die Quarantäne infolge einer laborbestätigten Corona-Erkrankung zu bescheinigen.

Personen, die zweimal geimpft sind: Sie benötigen keine Bescheinigung über ihre Genesung. Der Impfnachweis reicht aus.

Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt: Der Kreis Kleve stellt ihnen unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung aus, mit der sie ihre Erkrankung belegen können. Da dies mehrere tausend Personen betrifft, kann es mehrere Tage dauern, bis jedes Schreiben seinen Adressaten erreicht hat. Der Kreis Kleve bittet deshalb darum, von Anfragen und Anrufen abzusehen. Wer bis Mitte Mai keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich per E-Mail an bescheinigung-corona@kreis-kleve.de wenden.

Personen, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt und die mittlerweile die erste von zwei Schutzimpfungen erhalten haben: Dem Kreis Kleve liegen keine personenbezogenen Impfdaten vor. Diese Personen können sich beim Kreis Kleve melden, wenn sie eine Bescheinigung über ihre mehr als sechs Monate vergangene Genesung benötigen. Anfragen dazu können an die E-Mail-Adresse bescheinigung-corona@kreis-kleve.de gerichtet werden.

Personen, die aktuell erkrankt sind oder künftig erkranken: Sie werden gebeten, auf der Homepage des zuständigen Labors, in dem der Corona-Test untersucht wurde, den personalisierten Befund herunterzuladen und auszudrucken. Bei der Testung wird ein Etikett mit einem QR-Code ausgehändigt, mit dem der Test der Corona-Warn-App hinzugefügt werden kann. Neben bzw. unter diesem QR-Code steht eine Identifikationsnummer, die zum Herunterladen des Befundes benötigt wird. Die Befunde stehen beim Labor in der Regel 30 Tage ab Vorliegen des Testergebnisses zum Abruf bereit.

Personen, die aufgrund eines vermuteten epidemiologischen Zusammenhangs ohne eigenen positiven Test in Quarantäne waren: Für sie gelten die vom Land beschlossenen Regelungen nicht. Sie sind weiterhin aufgerufen, einen aktuellen negativen Schnelltest vorzulegen.

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