Budget Nachtragshaushalt des Kreises Kleve bestätigt

Kreis Kleve · Die Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher gibt grünes Licht bei der Corona-Soforthilfe und für die zusätzlichen Mittel für den Flughafen Weeze.

 Mit dem Nachtragshaushalt hat der Kreis  5,34 Millionen Euro für die Erhöhung der stillen Beteiligung an der Flughafen Niederrhein GmbH (FN GmbH) bereit gestellt.

Mit dem Nachtragshaushalt hat der Kreis 5,34 Millionen Euro für die Erhöhung der stillen Beteiligung an der Flughafen Niederrhein GmbH (FN GmbH) bereit gestellt.

Foto: Kreis-WfG

(RP) Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat jetzt den durch den Kreistag am 24. Juni beschlossenen Nachtragshaushalt 2020 bestätigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Das gab der Kreis Kleve in einer Stellungnahme bekannt.

Mit dem Nachtragshaushalt hat der Kreis unter anderem zehn Millionen Euro für die Corona-Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer bereitgestellt. Darüber hinaus wurden die Mittel von 5,34 Millionen Euro für die Erhöhung der stillen Beteiligung an der Flughafen Niederrhein GmbH (FN GmbH) sowie vier Millionen Euro als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH (KKB GmbH) zur Verfügung gestellt.

Die zusätzlichen Planansätze im Haushalt 2020 führen zu einer erhöhten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des Kreises Kleve. Die zum Haushaltsausgleich erforderliche Entnahme aus der Rücklage erhöht sich um  zehn Millionen auf 21,4 Millionen Euro.

Heftig diskutiert wird im Kreis Kleve unter anderem die stille Beteiligung am Flughafenbetreiber. Diese sei in der Bewertung der Regierungspräsidentin aber nachvollziehbar gewesen, wie es heißt. Sie entsprächen „in der Struktur dem Modell der bisherigen ‚stillen Gesellschaft‘, die mit der Finanzaufsicht kommuniziert und nicht beanstandet worden ist“.

Angesichts der nicht sicher einschätzbaren Entwicklungen bei Ryanair, unter anderem bedingt durch die Corona-Pandemie, weist sie jedoch darauf hin, dass alle bestimmenden Faktoren wie auch die Hilfsangebote von Bund und Land weiterhin sorgfältig und realistisch zu beobachten und gegebenenfalls zu nutzen sind. Der Kreis müsse sich bewusst sein, dass trotz der bestehenden Absicherungen ein Verlust- beziehungsweise Abwertungsrisiko bestehe.

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