Rechte im Ehrenamt Grüne froh über Urteil: Laien-Status schützt Fraktion

Kreis Kleve · Dir Kreistagsfraktion der Grünen wurde von dem Vorwurf entlastet, vorsätzlich in Urheberrechte Dritter eingegriffen zu haben. Die Grünen sind sehr froh, auch über die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts.

 Birgitt Höhn ist froh darüber, dass das Oberlandesgericht ihre Rechtsauffassung bestätigt hat.

Birgitt Höhn ist froh darüber, dass das Oberlandesgericht ihre Rechtsauffassung bestätigt hat.

Foto: Anja Settnik

Das OLG Düsseldorf hat mit einem richtungsweisenden Urteil (AZ I-20 U 17/19) die amtierende Klever Kreistagsfraktion der Grünen von dem Vorwurf entlastet, im Rahmen ihrer Information der Öffentlichkeit rechtswidrig und vorsätzlich in Urheberrechte Dritter eingegriffen zu haben. Zugleich mache das Gericht mit diesem Urteil deutlich, dass an die Öffentlichkeitsarbeit von ehrenamtlich tätigen politischen Gremien keine überspitzten personellen und sachlichen Anforderungen gestellt werden können.

Was war passiert ? Die Kreistagsfraktion betrieb im Sommer 2015 die Webseite „gruene-imkreistag-kleve.de“. Sie dokumentierte mit Zustimmung der entsprechenden Zeitungsredaktion einen Zeitungsartikel mitsamt Bebilderung. Es ging um die Genehmigung einer Mastanlage in Rheurdt, deretwegen die Grünen die Bezirksregierung in Düsseldorf einschalteten. Der Artikel enthielt den Ausschnitt eines privaten Landschaftsfotos, von dem die Redaktion annahm, es verwenden zu dürfen. Tatsächlich war aber wohl dieses Foto von einem Berufsfotografen aus dem Ruhrgebiet angefertigt worden. Der hatte es zwar honorarfrei zur Verfügung gestellt, aber nur, wie der Fotograf später sagte, zur einmaligen Verwendung.

Er ließ die Fraktion durch eine Rechtsanwältin abmahnen, verlangte eine strafbewehrte Unterlasssungserklärung, Schadensersatz und die Übernahme seiner Anwaltskosten. Beides bekam der Fotograf von der Fraktion, um sich Rechtsstreitigkeiten zu ersparen. Darüber hinaus ließ die Fraktion durch ihren ehrenamtlichen Webmaster alles unternehmen, damit das Foto nicht mehr verwendet werden konnte.

Der Rechtsanwältin des Fotografen gelang es dennoch kurze Zeit später – allerdings nur mithilfe einer sehr komplexen URL (einem Pfad aus zahlreichen zusammenhanglosen Ziffern und Zeichen) – eben jenes Foto wiederzufinden und mit der Fraktion in Verbindung zu bringen. Es folgte eine neue Abmahnung sowie eine Geldforderung in Höhe von insgesamt 2.245,40. Die Fraktion verweigerte die Zahlung, es kam zur Klage vor dem Landgericht Düsseldorf.

Das LG Düsseldorf verurteilte die Fraktion Anfang 2019 zu Unterlassung und Zahlung; das Foto sei von der Fraktion „öffentlich zugänglich gemacht“ worden, auf die Wahrscheinlichkeit, ob ein tatsächlicher Zugriff „realistisch“ sei, komme es nicht an. Damit wollten sich die Grünen nicht abfinden und klagten diesmal ihrerseits vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses stellte fest, dass es für eine „öffentliche Wiedergabe“ zwingend notwendig sei, dass der „Nutzer fremder Werke (…) absichtlich und gezielt tätig wird.“ Eben dies war bei der Fraktion auch nach der Überzeugung des OLG Düsseldorf ganz offensichtlich nicht der Fall.

Bei allem Verständnis für das schützenswerte Gut des Urheberrechts würdigt das OLG Düsseldorf in dieser Entscheidung auch den organisatorischen und wirtschaftlichen Unterschied zwischen der ehrenamtlich tätigen Fraktion und einem gewinnorientiert handelnden Unternehmen. Die Grünen sind sehr froh über diese Klärung.

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