Kreis Kleve widerspricht deutlich Grüne kritisieren „menschenunwürdige Methoden“ bei Abschiebung

Kreis Kleve · Ende Oktober wurde ein Mann aus Kleve nach Ägypten abgeschoben. Die Grünen sprechen unter Verweis auf einen Aktivisten-Bericht von „menschenunwürdigen Methoden“. Der Kreis Kleve widerspricht deutlich: Die Schilderungen seien in weiten Teilen falsch.

Nach einer Mitteilung der Grünen in Kleve herrscht Aufregung um die Abschiebung eines Mannes, der Deutschland in Richtung seines Heimatlandes Ägypten verlassen musste. Die Grünen zitieren einen Bericht des Projekts „Abschiebungsreporting NRW“, nennen diesen „erschreckend“ und sprechen von „menschenunwürdigen Abschiebemethoden“ in Kleve. Der Kreis Kleve widerspricht deutlich: Es habe sich um eine ausländerbehördliche Maßnahme gehandelt, die im Gegensatz zu den Darstellungen unter Beachtung des geltenden Rechts durchgeführt worden sei. Die Schilderungen entsprächen in weiten Teilen nicht der Wahrheit.

Aber von vorne: Auf Antrag der Grünen-Fraktion im Klever Rat ist die Stadt Kleve im vergangenen Jahr der Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ beigetreten, die sich für die zivile Seenotrettung und die menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten einsetzt. Ende Februar aber verschickte das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ eine Mitteilung, die seither für Wirbel sorgt. Dabei handelt es sich um ein Projekt des Vereins Komitee für Grundrechte und Demokratie, der sich als Teil der außerparlamentarischen Opposition versteht. Der Bericht handelt von einer Abschiebung in Kleve – und die Grünen befinden, dass er sich vor dem Hintergrund des sicheren Hafens „umso erschreckender liest“. Dann fasst die Fraktion in einem Statement, das Pressesprecherin Verena Krauledat verschickt hat, zusammen: „Dem zufolge drangen Beamte des Kreises Kleve ohne Vorwarnung nachts in die Wohnung eines 26-jährigen Ägypters ein, legten ihm Handschellen an und transportierten ihn zum nächstgelegenen Flughafen ab, um ihn nach Ägypten abzuschieben. Da sein Handy beschlagnahmt wurde, konnte der Student seine Rechtsanwältin nicht benachrichtigen, sodass diese erst Tage später über den Vorgang informiert wurde. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung hatte der Mann sein Studium an der Hochschule Rhein-Waal unterbrechen müssen und seine Aufenthaltserlaubnis nicht rechtzeitig verlängert.“

Unsere Redaktion hat beim Kreis Kleve zu den Hintergründen der Abschiebung nachgefragt. „Es ist zutreffend, dass im Oktober 2021 ein ägyptischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kreis Kleve in sein Heimatland zurückgeführt worden ist. Es handelte sich um eine ausländerbehördliche Maßnahme, die – im Gegensatz zur Annahme der Verfasser – unter Beachtung des geltenden Rechts durchgeführt worden ist“, sagt Kreissprecher Benedikt Giesbers. „Die Person war seit längerer Zeit nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt. Hieraus resultiert eine Ausreisepflicht, die der betroffenen Person mehrfach – auch in Heimatsprache – bei Vorsprachen in der Ausländerbehörde bekanntgegeben worden ist.“

Eine freiwillige Ausreise sei unter Vorlage eines Flugtickets zugesichert worden. Das jedoch habe der Mann nicht gemacht. Die Entscheidung der Ausländerbehörde sei im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestätigt worden. „Die Entscheidung ist rechtskräftig. Sowohl in der Entscheidung der Ausländerbehörde als auch im gerichtlichen Verfahren wurden die Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtig“, sagt Giesbers. 

Der Kreis wehrt sich gegen die Darstellung: „Die im Abschiebungsreporting NRW zu Person und Werdegang des Betroffenen sowie zum Verfahren in der Ausländerbehörde gemachten Darstellungen sind unvollständig. Vermutlich aus der Interessenlage der Verfasser heraus.“ Und weiter: „Sie lassen insbesondere außer Acht, dass ihm mehrfach Gelegenheit gegeben wurde, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen einzureichen, dies aber sowohl von ihm, als auch von seiner Bevollmächtigten unterlassen worden ist.“

Die Schilderungen zum Ablauf der Maßnahme seien ebenfalls in weiten Teilen unzutreffend und entbehrten jeder Grundlage: „Ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung gab es nicht. Der Betroffene hat die Einsatzkräfte sowie den begleitenden Mediziner nach Mitteilung des Besuchsgrundes im Treppenhaus erwartet und ihnen Zutritt in seine Wohnung gewährt. Eine Durchsuchung der Wohnung erfolgt bei Rückführungsmaßnahmen nicht. Aus diesem Grund war die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses nicht erforderlich.“

Unzutreffend sei ebenfalls die Aussage, der Ägypter hätte keine Gelegenheit erhalten, seine Tasche zu packen oder Telefonanrufe zu tätigen. Ausdrücklich zurückgewiesen wird der Vorwurf der Beschimpfung des Betroffenen. Der Weg zum Einsatzfahrzeug erfolge aus Gründen der Sicherung der Mitarbeiter und zur Vermeidung von Flucht in jedem Fall in Handschellen. Diese werden nach Einstieg ins Einsatzfahrzeug abgenommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne eine weitergehende Darstellung des Sachverhalts nicht erfolgen.

Die Kreis Klever Grünen wollen den Fall im nächsten Kreistag thematisieren und eine Stellungnahme der Landrätin fordern, wie es in der Stellungnahme der Partei heißt. Der Kreistag kommt jedoch erst wieder am 28. April zusammen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort