Für Besucher Keine Corona-Lockerungen beim Gesundheitsamt
Kreis Kleve · Im Gesundheitsamt des Kreises Kleve gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske.
Von den aktuellen Corona-Lockerungen ausgenommen ist der öffentliche Gesundheitsdienst – also auch das Gesundheitsamt des Kreises Kleve. Das bedeutet: Für Besucher mit positivem Corona-Testergebnis gilt weiterhin während einer 5-Tages-Frist nach dem Test ein Betretungsverbot. Im Übrigen gilt für die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Publikumskontakt sowie für Besucherinnen und Besucher des gesamten Gesundheitsqebäudes nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske.