Kreis Kleve informiert über Regeln Corona-Quarantäne endet künftig automatisch

Kreis Kleve · Der Kreis Kleve weist auf Änderungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Was sich geändert hat - und was nicht.

 Ein Corona-Selbsttest reicht nicht für einen Genesenen-Nachweis.

Ein Corona-Selbsttest reicht nicht für einen Genesenen-Nachweis.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Nach wie vor sind Personen nach einem positiven Selbsttest verpflichtet, das Ergebnis durch einen Kontrolltest mittels PCR- oder offiziellem Coronaschnelltest zu bestätigen. Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht aber die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.

Daneben weist das Gesundheitsamt Kreis Kleve darauf hin, dass Genesenenzertifikate von Apotheken lediglich auf Grundlage eines vorliegenden PCR-Test ausgestellt werden können. Bei einem positiven Corona-Testergebnis besteht weiterhin die Pflicht, sich in Isolation zu begeben. Diese endet ab sofort aber automatisch nach fünf Tagen. Dabei gilt der erste volle Isolationstag – also der erste Tag nach dem offiziellen Coronatest – als Beginn der fünftägigen Isolation. Ein negativer Testnachweis zur Beendigung der Isolierung ist nicht mehr notwendig.

Zu diesen Regeln gelten Ausnahmen. In bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel Einrichtungen des Gesundheitswesens, sieht das Land NRW vor, dass die Beschäftigten nach einer Corona-Infektion vor Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst doch noch einen negativen Coronaschnelltest oder ein PCR-Ergebnis vorlegen, das negativ ist oder einen CT-Wert von über 30 aufweist.

Internet: www.kreis-kleve.de

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