Kreis Kleve Impfzentrum an sechs Tagen in der Woche geöffnet

Kreis Kleve · Ab dem 25. Januar können Termine für das Impfzentrum in Kalkar vereinbart werden. Der dortige Impfbeginn hat sich um eine Woche auf den 8. Februar nach hinten geschoben.

 Das Corona-Impfzentrum des Kreises Kleve in Kalkar.

Das Corona-Impfzentrum des Kreises Kleve in Kalkar.

Foto: Markus van Offern (mvo)

In diesen Tagen bekommen etwa 21.000 Bürger aus dem Kreis Kleve, die bis Ende Januar 80 Jahre und älter sind, Post aus dem Kreishaus. Sie können ab dem 25. Januar ihre Termine für das Impfzentrum in Kalkar vereinbaren. Der dortige Impfbeginn hat sich wie berichtet um eine Woche auf den 8. Februar nach hinten geschoben. Die Reservierung ist ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein möglich, und zwar online unter www.116117.de oder täglich von 8 bis 22 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 116 117 01. Dort werden direkt beide erforderlichen Impftermine vereinbart. Die Termine werden anschließend schriftlich bestätigt. Am Impfzentrum in Kalkar oder beim Kreis Kleve können keine Termine vergeben werden. Menschen, die in Senioren- und Pflegeheimen leben, erhalten das Anschreiben ebenfalls. Bewohner, die bereits geimpft wurden, können den Brief ignorieren.

Auch Personen, die später in diesem Jahr 80 Jahre alt werden, haben ab dann einen priorisierten Impf-Anspruch. Wann und wie diese Menschen angeschrieben werden, habe das Land NRW noch nicht festgelegt, wie es vom Kreis heißt.

Bei der Ankunft im Impfzentrum werden verschiedene Unterlagen benötigt. Neben der Terminbestätigung sind dies der Personalausweis, gegebenenfalls der Allergiepass sowie die Nachweise und Formulare, die man vorab per Post erhält. Im Impfzentrum besteht die Möglichkeit, offene Fragen zur Impfung mit einem Arzt zu besprechen. Das Impfzentrum Kreis Kleve in Kalkar ist an sechs Tagen in der Woche (freitags bis mittwochs) geöffnet. Das Land NRW hat bereits für die ersten beiden Wochen die einheitlichen Uhrzeiten von 14 bis 20 Uhr festgelegt.

Landrätin Silke Gorißen informiert die Bürger in ihrem Anschreiben ferner darüber, dass sie eine Begleitperson zum Impfzentrum mitbringen können. Für den Fall, dass ein Impfwilliger nach der Terminvereinbarung in seinem Umfeld niemanden findet, der ihn zum Impfzentrum bringt, listet das Schreiben die konkreten Ansprechpartner in den 16 Kommunen im Kreisgebiet auf, die über mögliche Hilfs- und Transferangebote der Kommunen informieren. Unter bestimmten Umständen übernehmen auch die Krankenkassen auf Grundlage des § 60 SGB V die Kosten für den Transport mobilitätsbeeinträchtigter Menschen, die nicht selbstständig zum Impfzentrum kommen können. Dies muss aber vor dem Termin von der Krankenkasse genehmigt werden.

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