Landratswahl im Kreis Kleve Erhebliche Probleme bei Zustellung von Briefwahlunterlagen
Kleve/Bedburg-Hau · In mindestens zwei Kommunen im Kreis Kleve drohen Briefwahlunterlagen zur Landratswahl nicht mehr rechtzeitig anzukommen. Die Probleme liegen offenbar bei der Post. Was Wähler jetzt tun können.
In einigen Kommunen im Kreis Kleve gibt es erhebliche Probleme bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen. Nach Informationen unserer Redaktion sind vor allem Fälle aus Kleve und Bedburg-Hau bekannt. Dort drohen die Wahlunterlagen zum Teil nicht mehr rechtzeitig bei den Wählern anzukommen. Das ist ein Problem, weil für Briefwähler ein Sperrvermerk gilt – sie können am Sonntag nicht einfach ins Wahlbüro gehen. Sie können im schlimmsten Fall also nicht wählen. Die Stadt Kleve und die Gemeinde Bedburg-Hau informierten ihre Bürger am Mittwoch darüber, was jetzt zu tun ist.
Das Wahlamt der Stadt Kleve legt Wert auf die Feststellung, dass die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zum Ende der vergangenen Woche dem Postzusteller übergeben wurden. Eigentlich müssten sie im Stadtgebiet Kleve allen Wahlberechtigten, die die Unterlagen beantragt haben, mittlerweile zugegangen sein. „Sollte dies nicht der Fall sein, bittet das Wahlamt der Stadt Kleve um Kontaktaufnahme unter der E-Mail-Adresse wahlen@kleve.de oder unter den Telefonnummern 02821 84-200, 84-210, 84-389 oder 84-555. Insgesamt wurden in Kleve 6913 Wahlbriefunterlagen versandt. Wie viele nun betroffen sind, ist unklar. Die Ersatzausstellung eines Wahlscheins für diejenigen, die bereits einen Briefwahlantrag gestellt haben, ist noch bis einschließlich Samstag, den 10. Dezember, 12 Uhr, beim Wahlamt möglich.
Auch die Gemeinde Bedburg-Hau hat die Unterlagen am 1. Dezember versandt. Die Probleme liegen im Bereich der Deutschen Post, wie es heißt. Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bis einschließlich Mittwoch, 7. Dezember nicht erhalten haben, wenden sich an das Wahlamt der Gemeinde Bedburg-Hau. Die Mitarbeiter sind telefonisch erreichbar unter den Rufnummern 02821 660-34 und 660-45. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine alternative Stimmabgabe im örtlichen Wahllokal am Wahlsonntag nur möglich ist, wenn der Wahlschein im Wahllokal vorgelegt werden kann. Wählern, die den Wahlschein wegen einer nicht erfolgten Zustellung nicht vorweisen können, ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Sofern ein neuer Wahlschein ausgestellt wird, erfolgt die Zustellung nicht durch die Deutsche Post, sondern durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Bedburg-Hau.