Coronavirus Kreis Kleve bietet Auffrischungsimpfung für alle ab 60 Jahren

Kreis Kleve · In allen Städten und Gemeinde werden Corona-Impftermine angeboten. Der NRW-Impferlass sieht nun auch Booster für weitere Gruppen vor. Es gibt überall Angebote.

 Die Corona-Impfkampagne geht weiter.

Die Corona-Impfkampagne geht weiter.

Foto: dpa/Sven Hoppe

(RP) Dem neue NRW-Impferlass zufolge können nun weitere Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten: Dies betrifft zum einen alle Menschen im Alter ab 60 Jahren. Zum anderen können  Menschen im Alter zwischen fünf und 60 Jahren eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, wenn sie Vorerkrankungen haben, die zu einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion führen. Dazu gehören etwa Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Angeraten ist laut Ständiger Impfkommission (Stiko) die weitere Auffrischungsimpfung bei diesen Personen, sofern „drei immunologische Ereignisse“ vorliegen. Dazu zählen Impfungen und Infektionen.

Berufstätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patienten), Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe können schon seit dem 16. Februar eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.

Die Stiko rät den genannten Risikogruppen, die Impfung zeitnah vorzunehmen und nicht auf einen angepassten Impfstoff zu warten. Für Auffrischungsimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten vorangegangenen Infektion oder Impfung eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.

Der Kreis Kleve bietet im September weiterhin Impftermine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen an. Diese finden in allen 16 Städten und Gemeinden statt. Eine Übersicht befindet sich auf www.impftermine-kreis-kleve.de. Benötigte Unterlagen sind ein Personalausweis sowie bei Personen unter 60 Jahren ärztliche Dokumentation über die Grunderkrankung bzw. bei pflegerischen oder medizinischen Personal eine Arbeitgeberbescheinigung. Immungesunde Personen, die jünger als 60 sind und nicht zu der Personengruppe mit Grunderkrankungen gehören, profitieren nach Ansicht der Stiko von einem zweiten Booster „nicht nennenswert“. Daher gilt die Impfempfehlung für sie nicht.

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