Kreis Kleve Barbara Hendricks gibt Fracking eine Chance

Kreis Kleve · Unkonventionelle Förderung von Erdgas lehnt die Ministerin weiter strikt ab. Doch in einem Brief an die Genossen der Region macht sie deutlich, dass man innovativen Techniken eine Chance geben müsse.

 Potenzielle Standorte für Fracking in NRW.

Potenzielle Standorte für Fracking in NRW.

Foto: Ferl

Aktuell rückt das Thema Fracking wieder in den Fokus. Viele verunsichert, dass es so wirkt, als wenn nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung der Weg für das unkonventionelle Fracking frei werden könnte. Am Niederrhein ist das Thema besonders aktuell, weil große Teile der Kreise Wesel und Kleve in Claims liegen, die sich die Firmen für mögliche Probebohrungen reserviert haben.

Eben diese Diskussion ist für Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) der Anlass für einen Brief an die Genossen in der Region. Darin schreibt sie: "Für uns gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, denn wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Unser gemeinsames Regelungspaket setzt ganz klar den Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers an erste Stelle. Sie haben absolute Priorität."

Das so genannte "unkonventionelle Fracking", das die größten Befürchtungen auslöst (siehe Infobox), würde ohne Befristung verboten, stellt die Ministerin klar, die aber auch schreibt: "Zugleich schaffen wir die Möglichkeit, die wissenschaftliche Untersuchung der Erdgasgewinnung mittels Fracking-Technologie in Deutschland fortzusetzen und im Lichte neuer Erkenntnisse dann auch neu zu entscheiden. Mit diesen Leitlinien legen wir Änderungen im Wasserhaushalts- und Bundesnaturschutzgesetz sowie mehrere Änderungen bergrechtlicher Verordnungen vor, die sehr sorgfältig auch wissenschaftliche Expertisen einbeziehen."

Ganz konkret erläutert die Ministerin an einzelnen Punkten, was im Gesetzpaket vorgesehen ist. Die zentralen Aussagen sind: Das Fracking wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung verboten.

"Wir setzen die Koalitionsvereinbarung um, die eine Verwendung so genannter ,umwelttoxischer' Stoffe für jede Art des Frackings ausschließt", betont die Ministerin.

Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas im Schiefer- und Kohleflözgestein ("unkonventionelles Fracking") oberhalb von 3000 Metern Tiefe wird generell und auf unbestimmte Dauer verboten. Durch die 3000-Meter-Grenze werde das nutzbare Grundwasser umfassend geschützt. Im Schiefer- und Kohleflözgestein seien in diesem Bereich allerdings wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen erlaubt.

Nach 2018 können nur dann Genehmigungen für kommerzielle Bohrungen in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern Tiefe erteilt werden, wenn Erprobungsmaßnahmen erfolgt sind und eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der Umweltauswirkungen bestätigt und weitere strenge Anforderungen zum Beispiel an die Unbedenklichkeit der Frackflüssigkeiten erfüllt sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht (UVP) - und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Frackingmaßnahmen sowie für die Entsorgung von Rückfluss und Lagerstättenwasser - wird in die UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen oder Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.

Ab 2018 könne das kommerzielle Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein genehmigt werden, so Dr. Hendricks. "Aber nur dann, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert." Bei der Expertenkommission stelle man eine ausgewogene Besetzung und Unabhängigkeit sicher, so die SPD-Ministerin.

Man wolle die Chance eröffnen, dass innovative Techniken, die verantwortbar sind, auch genutzt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort