Abwerben von Behörden Das Grundgesetz gilt auch in Coronazeiten

Kreis Kleve · Wettbewerb um fähige Mitarbeiter ist auch in Coronazeiten ein Vorgang nach Recht und Gesetz. Und wer sich auf eine unbefristete Stelle bewirbt, handelt vor allem eines: nachvollziehbar.

 Auch in Behörden wird um gute Mitarbeiter geworben.

Auch in Behörden wird um gute Mitarbeiter geworben.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Eigentlich ist die Lage klar. Das Grundgesetz besagt in Artikel 12: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ In Artikel 33 heißt es darüber hinaus: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“