Kleve Klever Jäger verstößt gegen Waffengesetz

Kleve · 44-jähriger Landwirt zu Geldstrafe verurteilt. Polizei prüft, ob ihm Waffenbesitzkarte entzogen wird.

Ob die Polizei zuvor einen Tipp bekommen hatte, ob die Beamten den 44 Jahre alten Klever Landwirt, der Jagdschein-Besitzer ist, "routinemäßig" kontrollierten — zu diesen Details wollte sich gestern ein Sprecher der Klever Polizei nicht äußern. Er bestätigte aber, dass es bei dem Klever eine Durchsuchung gegeben habe, um dessen Waffen und ihre vorschriftsmäßige Aufbewahrung zu kontrollieren.

Das Ergebnis der Kontrolle: Eine Waffe war nicht — wie vorgeschrieben — im Waffenschrank gelagert und eine Langwaffe befand sich nicht im Haus des 44-Jährigen. Der Landwirt hatte sie nach eigenen Angaben einem 38-jährigen Bekannten aus Emmerich "geliehen", der keinen Waffenschein besitzt. Beamte stellten die Waffe bei dem Mann sicher, der Klever musste sich aber vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Der 44-Jährige bekam einer Geldstrafe — 70 Tagessätze á 80 Euro.

Doch sein Verstoß gegen das Waffengesetz hatte weitere Konsequenzen: Derzeit prüft die Kreispolizeibehörde, ob dem Landwirt der Waffenschein entzogen werden muss. Das Verfahren ist jedoch nach Angaben des Polizeisprechers noch nicht abgeschlossen. Auch die untere Jagdbehörde beim Kreis Kleve ist aktiv geworden. Ein Kreis-Sprecher sagte: "Wenn dem Kreis solch ein Urteil bekannt wird, muss die untere Jagdbehörde aktiv werden und auch Konsequenzen wie den Entzug des Jagdscheines in die Wege leiten." Dies geschehe zeitnah und könne auch erfolgen, wenn der Waffenschein von der Polizei noch nicht entzogen worden sei.

(RP)
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