Kleve Klever Altenpflegerin wegen Nötigung verurteilt

Kleve · Das Amtsgericht Geldern hat eine Altenpflegerin (29) aus Kleve zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf der Pflegerin vor, im Mai 2011 eine 86-jährige Bewohnerin eines Altenheims in Kevelaer, in dem die 29-Jährige arbeitete, zur Einnahme von Getränken gezwungen zu haben. Laut Anklage war die Bewohnerin bettlägerig und nicht mehr in der Lage, allein zu essen oder zu trinken. Deshalb wollte ihr die Angeklagte ein Milchgetränk mit einer Schnabeltasse zuführen. Als sich die Seniorin weigerte, soll die Altenpflegerin ihr die Nase zugehalten und die Schnabeltasse in den Mund der Heimbewohnerin gepresst haben. So sei die Frau gezwungen worden, das Getränk zu schlucken. Die Geschädigte erlitt Blutergüsse im Nasen- und Oberlippenbereich.

Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Das Gericht sah die Tat dennoch als erwiesen an. Es stütze sich auf die Aussagen zweier Zeuginnen, die zur Tatzeit als Pflegerinnen in derselben Einrichtung gearbeitet hatten. Sie sagten übereinstimmend aus, dass sie die in der Anklage geschilderten Vorgänge beobachtet hätten. Auch der Obduktionsbericht bestätigte nach Ansicht des Gerichts die Vorwürfe. Dort hieß es, das Zuhalten der Nase habe die Blutergüsse im Gesicht der 86-Jährigen hervorrufen können.

Der Staatsanwalt beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Außerdem forderte er, der Angeklagten zur Auflage zu machen, 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Der Verteidiger der 29-Jährigen plädierte hingegen auf Freispruch, da sich die Zeugenaussagen teilweise widersprächen. Zudem sei verwunderlich, dass beide Frauen den Vorfall nicht gemeldet hätten.

Mit seinem Urteil — zehn Monate — blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Da die Angeklagte keine Vorstrafen habe, sei die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagten wurde zudem zur Bewährungsauflage gemacht, 1500 Euro an eine integrative Kindertagesstätte zu zahlen.

(RP/rl)
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