Kleve Klever (38) wegen Missbrauchsverdacht vor Gericht

Am Klever Landgericht musste sich am Mittwoch ein 38 Jahre alter Klever verantworten. Er soll die damals achtjährige Tochter seiner Ex-Frau mehrfach missbraucht haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Geladen sind 14 Zeugen.

Die Taten sollen sich laut Anklageschrift zwischen Ende 2004 und Anfang 2006 abgespielt haben. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, sich insgesamt viermal an der zur Tatzeit acht- bis neunjährigen Tochter seiner Ex-Frau vergangen zu haben. Der von seiner Ehefrau getrennt lebende Angeklagte habe Wochenendbesuche des Mädchens ausgenutzt, um sich ihr sexuell zu nähern. Einmal soll er die Achtjährige dabei zum Oralverkehr genötigt haben.

"Erster großer Krieg"

Der Angeklagte, ein 38 Jahre alter Anlagenführer, berichtete der Jugendkammer, dass er seine spätere Frau im Jahr 2000 kennengelernt habe. Bald darauf habe er ersten Kontakt zu ihrer Tochter und zu ihrem Sohn gehabt. Den Kindern sei jahrelang verschwiegen worden, dass der Angeklagte nicht ihr leiblicher Vater ist. Die beiden hätten ihn mit "Papa" angeredet und auch seinen Nachnamen getragen, so der Angeklagte.

Nachdem man 2001 ein Haus gekauft und noch im gleichen Jahr geheiratet habe, sei es anderthalb Jahre später zum "ersten großen Krieg" zwischen den Eheleuten gekommen. Die Folge des heftigen Streits sei die Trennung gewesen; die Frau sei ausgezogen. Anfang 2004 habe sich zwischen den beiden wieder eine Freundschaft entwickelt, so dass seine Ex-Frau etwa alle vier Wochen ihre Kinder zu ihm gebracht habe.

"Sie war neugierig auf Sex"

Der Angeklagte habe auch die Aufklärung der Tochter übernommen. "Sie war sehr neugierig auf Sex. Außerdem hat die Kleine mich und meine Frau öfter dabei beobachtet", sagte der 38-Jährige. Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten. Lediglich zweimal sei es zu vergleichsweise harmlosen Vorfällen gekommen. Die Achtjährige habe ihn dabei erwischt, wie er sich nachts einen Pornofilm angeschaut habe. Er habe sich bei dem Kind dafür entschuldigt und am nächsten Tag mit ihr über die Sache gesprochen. An einem anderen Tag habe das Kind Kondome gefunden, die in einem Küchenschrank gelagert gewesen seien. Er habe ihr dann erklärt, wofür Kondome gebraucht werden.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten hatten Polizisten auch seinen Computer sichergestellt. Darauf fanden sich einige kinderpornografische Bilder. Der Angeklagte erklärte dazu, dass er aus reiner Neugier auf eine entsprechende Internet-Seite gestoßen sei. Eine pädophile Veranlagung besitze er nicht.

Für die Vernehmung der Tochter der Ex-Frau wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verhandlung soll am kommenden Montag, 30. August, fortgesetzt werden. Im Verlauf des Prozesses sollen insgesamt 14 Zeugen gehört werden.

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