Kleve Schützen ziehen Anfang September durch Kellen

KLEVE-KELLEN · Mit einer für Kellen „einwöchigen Verspätung“ aber dafür mit Unterstützung der Schützen des Bürgerschützenvereins Griethausen 1931 sowie diverser Musikkapellen will man gemeinsam durch Kellens Straßen ziehen.

 Bild aus vergangenen Tagen: Der Schützenumzug durch Kellen. In diesem Jahr will man „auf Abstand“ durch die Straßen ziehen.

Bild aus vergangenen Tagen: Der Schützenumzug durch Kellen. In diesem Jahr will man „auf Abstand“ durch die Straßen ziehen.

(RP) Ende August: Kellen feiert Kirmes und Schützenfest. Dass dies auch in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie so nicht möglich sein sollte, ahnten die Verantwortlichen der beiden am Kellener Schützenhaus beheimateten Schützenvereine, der Kellener Schützenverein sowie der Bürgerschützenverein 1952 Kellen, bereits frühzeitig. Mit einer für Kellen „einwöchigen Verspätung“ aber dafür mit Unterstützung der Schützen des Bürgerschützenvereins Griethausen 1931 sowie diverser Musikkapellen will man nun am Sonntag, 5. September, ab 15 Uhr gemeinsam durch Kellens Straßen ziehen.

Ab etwa 14.30 Uhr werden die Schützen auf dem Aufstellplatz zwischen Finanzamt und der St. Willibrordkirche aufziehen. Nach ein paar kurzen Begrüßungsworten soll sich der Zug ab 15 Uhr in Bewegung setzen und auf dem üblichen Zugweg über Ferdinandstraße, van-de-Locht Straße, Schulstraße, Emmericher Straße, Robertstraße, Neerfeldstraße, Hoher Weg, Zur Alten Kirche, de-Witt-Straße, Jungferngraben zum Kellener Schützenhaus führen, wo ein gemütliches Beisammensein mit Ehrungen stattfinden soll.

Eine Woche zuvor, am Sonntag, 29. August, ab 10 Uhr wird für alle Teilnahmewilligen, einschließlich der Schützen und unter Klängen des Musikzugs der Allgemeinen Schützengesellschaft Nütterden, ein Freiluftgottesdienst im Park am alten Friedhof in Kellen stattfinden. Im Anschluss daran werden alle drei Kellener Schützenvereine am Ehrenmal in Gedenken an die verstorbenen Schützen der Vereine einen Kranz niederlegen.

Die Teilnahme am Gottesdienst, Kranzniederlegung und Festzug ist nur Geimpften, Genesenen und aktuell Getesteten möglich (3G-Regel). An beiden Tagen ist der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch für die beteiligten Musikkapellen, deren Musiker den sonst üblichen Abstand vergrößern.

Die Bürger- und die „KSV“-Schützen hoffen, dass die Veranstaltungen wie geplant Coronakonform und sicher durchgeführt werden können und sich somit die unter großen Schwierigkeiten durchgeführten Planungsbemühungen zur Freude der Bevölkerung, Musiker und Schützen auszahlen.

(RP)
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