Bürgermonitor Rollstuhlfahrer stehen vor Hindernis

KLEVE · Übergänge an Kreisverkehren in Kleve erweisen sich als Hürden. Deswegen muss sie mit ihrem Rollstuhl auf der Straße wenden, um mit den großen hinteren Rädern rückwärts den Bordstein hinauf zu rollen. Das führt öfters zu gefährlichen Situationen. Was die Stadt sagt.

 Der Kreisverkehr am Brücktor. Die Bordsteinkante für Radfahrer ist abgeflacht, die für Fußgänger höher. Rollstuhlfahrer haben hier ein Problem.

Der Kreisverkehr am Brücktor. Die Bordsteinkante für Radfahrer ist abgeflacht, die für Fußgänger höher. Rollstuhlfahrer haben hier ein Problem.

Foto: Marc Cattelaens

Jedes Mal, wenn Edith Trappe in Kleve eine Straße an einem Kreisverkehr überwinden will, steht sie vor einem Problem. Die 63-Jährige, die mit ihrem Rollstuhl auf dem Bürgersteig fährt, kann die Bordsteinkante auf der anderen Straßenseite nicht ohne weiteres überwinden, weil diese für die kleinen Räder vorne zu hoch ist. Deswegen muss sie mit ihrem Rollstuhl auf der Straße wenden, um mit den großen hinteren Rädern rückwärts den Bordstein hinauf zu rollen. „Das führt öfters zu gefährlichen Situationen. Meine Frau muss sich unnötig lang auf der Straße aufhalten, was die Gefahr steigert, dass sie von einem Auto angefahren wird. Zum anderen kann ein Rollstuhl auch umkippen, wenn er ein Hindernis überwinden muss“, sagt ihr Mann Karl-Josef Trappe. Er betont, dass das Problem nicht nur seine Frau betreffe, sondern auch andere Rollstuhlfahrer. „Ich sehe regelmäßig vom meinem Fenster aus Rollstuhlfahrer, die in den Kreisverkehren Probleme haben. Für Radfahrer sind die Kreisverkehre hingegen einwandfrei zu befahren, weil für sie die Kanten so abgeflacht wurden, dass sie mit der Straße eben sind.“ Auch bei einigen älteren Kreisverkehren gebe es keine erhöhten Bordsteinkanten.

Wir haben die Stadt um eine Stellungnahme gebeten. „Der dargestellte Sachverhalt ist bekannt, jedoch ist bei den vorhandenen Kreisverkehren eine Änderung leider nicht möglich“, sagt Stadt-Sprecher Jörg Boltersdorf. Es gebe für die Gestaltung von Kreisverkehren Vorgaben des Landesbetrieb Straßen-NRW und außerdem DIN-Vorschriften, die einzuhalten seien. Bei „gemeinsamen Querungsstellen“ wie den Klever Kreisverkehren müsse der Bordstein mindestens drei Zentimeter hoch sein. „Drei Zentimeter Bordsteinhöhe ist ein Kompromiss. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Auffinden einer Überquerungstelle bei einer normalen Bordsteinhöhe von sechs Zentimeter deutlich einfacher als bei einer Höhe von drei Zentimeter. Sechs Zentimeter sind für Rollstuhlfahrer ein deutliches Hindernis“, sagt Boltersdorf. Häufig sei aus Platzgründen eine getrennte Überquerungsstelle nicht möglich, da die Regelbreiten nicht eingehalten werden können. „Bei den Kreisverkehren, die vor einigen Jahren umgebaut oder angelegt wurden, ist dies daher leider nicht möglich.“

Kleve: Rollstuhlfahrer haben Probleme in Kreisverkehren
Foto: grafik

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