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Bürgermonitor Radfahrer dürfen auf der Straße fahren

Kleve · Leser Hans-Josef Peters fragt: „Warum wurde die Beschilderung geändert?“ Die Stadtverwaltung gibt Antworten.

 Die Beschilderung an der Straße Am Forsthaus wirft bei Leser Hans-Josef Peters Fragen auf.

Die Beschilderung an der Straße Am Forsthaus wirft bei Leser Hans-Josef Peters Fragen auf.

Foto: Marc Cattelaens

Das Thema Radwege-Beschilderung beschäftigt unseren Leser Hans-Josef Peters. Er wandte sich mit seiner Frage an den Bürgermonitor der Rheinischen Post. „Ich habe seit einiger Zeit beobachtet, dass sich die Beschilderung an den Radwegen an mehreren Stellen geändert hat. Das ist zum Beispiel am Forsthaus (Ortsgrenze Reichswalde /Materborn) oder an der Bundesstraße 9 (Forstgarten Richtung Kranenburg) der Fall“, schreibt Peters an die Redaktion. Er fragt sich unter anderem, was die Gründe für die Änderungen sind.

Zum Hintergrund: Früher waren diese Wege durch das Verkehrszeichen Nummer 240 für gemeinsame Nutzung für Fußgänger und Radfahrer beschildert, jetzt steht das Verkehrszeichen Nummer 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ dort. „Mich interessiert, ob die Freistellung für Radfahrer mit dem teils schlechten Zustand von Radwegen zu tun hat, um sich die Kosten für die Instandsetzung zu sparen, oder mit der gestiegenen Gefahr für Fußgänger durch die gleichzeitige Nutzung von E-Bikes“, schreibt Peters.

Wir haben die Klever Stadtverwaltung um eine Antwort gebeten. „Die Einrichtung des Verkehrszeichens 240 beinhaltet eine dementsprechende Verpflichtung zur Nutzung des gemeinsamen Rad-/Fußweges durch Radfahrer. Dies bedeutet, dass diese Verkehrsteilnehmer bislang in ihrer Bewegungsfreiheit entsprechend eingeschränkt wurden“, so die Verwaltung. Des Weiteren überprüfe die Stadt Kleve in regelmäßigen Abständen die bestehenden Verkehrsregelungen und habe dabei festgestellt, dass es an einigen Stellen nicht nötig sei, dass Radfahrer unbedingt auf dem Radweg fahren müssen, sondern dass sie durchaus auch die Straße benutzen können. Auch die Polizei im Kreis Kleve sei an der Entscheidungsfindung beteiligt gewesen. Die Stadtverwaltung betont weiter: „Hieraus erwächst jedoch keine verminderte Verpflichtung von Seiten des jeweils zur Verkehrssicherungspflicht verantwortlichen Straßenbaulastträgers für die Instandhaltung/Wartung/Pflege des betreffenden Verkehrsraumes. Es ergibt sich für Radfahrer lediglich die Wahlfreiheit, den Straßenkörper oder den Seitenraum zu nutzen.“

Eine gestiegene Gefahrenlage anhand der zunehmenden Nutzung von Pedelecs, könne die Klever Stadtverwaltung übrigens nicht bestätigen.

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