Offene Klever zur Hallenbad-Bebauung Parklandschaft statt Baugebiet

Kleve · Die ehemaligen sachkundigen Bürger Clemens Giesen und Max Knippert haben eine Stellungnahmen zur geplanten Bebauung am Klever Hallenbad abgegeben.

Die Offenen Klever (OK) wollen eine Ausgleichsfläche für Sport und Freizeit.

Die Offenen Klever (OK) wollen eine Ausgleichsfläche für Sport und Freizeit.

Foto: Markus van Offern (mvo)

(mgr) Die Offenen Klever (OK) wollen statt neuer Bebauung für das in naher Zukunft abgerissene alte Stadtbad eine Ausgleichsfläche für Freizeit und Erholung. Das fordern als ehemalige sachkundige Bürger im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung Clemens Giesen und Max Knippert in einer Stellungsnahme.

Im Kulturausschuss hatte die Politik die Pläne der Stadt, das Gebiet verdichtet zu bebauen, strikt zurückgewiesen (wir berichteten). Die große Mehrheit der im Ausschuss vertretenen Parteien konnte sich aber eine sensible Bebauung vorstellen. Giesen und Knippert wollen die Fraktionen nun daran erinnern, dass Kleve seit 350 Jahren eine Gartenstadt von europäischem Rang ist.

„Durch den Abriss des Hallenbades werden Teile der ehemaligen Parkanlage nach 150 Jahren Bebauung nun wieder frei. Wir sollten diese einmalige Möglichkeit nutzen, die Parkanlage von Johann Moritz von Nassau durch die Rekonstruktion des Königsgartens zu vervollständigen“, schreiben die ehemaligen sachkundigen Bürger, die durch die Umstrukturierung der Ausschüsse ihren Sitz im Ausschuss verloren haben (wir berichteten ebenfalls).

Die Ausweisung eines Baugebietes in einen ehemaligen Park sei nicht nötig: „Das hat nichts mit Verdichtung zu tun, die wir grundsätzlich ausdrücklich befürworten, aber eben nicht überall und nicht zu jedem Preis.“ Da es für Kleve keinen städtebaulichen Masterplan gebe, werde praktisch jegliche Freifläche zur Baulücke erklärt, ohne sie zuvor auf Nachhaltigkeit geprüft zu haben. „Wir plädieren dafür, diese Fläche nach Abbruch des Hallenbades mit Rasen einzusäen und auf die Klever Bürger wirken zu lassen“, schreiben Giesen und Knippert. Die Unterschutzstellung des alten Tiergartens die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) angestoßen habe, sei im Januar 2017 bereits beantragt worden. „Auch deshalb verbietet sich ein städtebaulicher Schnellschuss.“

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