Niederländische Senioren Senioren ohne Führerschein: Meist nur Ordnungswidrigkeit

Für Zehntausende niederländische Senioren, die mit dem Auto unterwegs sind, ist seit einigen Monaten an der Grenze Schluss. Zumindest dem Gesetz nach. Der Grund ist ein Antragsstau bei jener Behörde, die die Führerscheine im Nachbarland ausstellt, der CBR.

 An der Grenze müssten niederländische Senioren ihr Auto stehen lassen.

An der Grenze müssten niederländische Senioren ihr Auto stehen lassen.

Foto: Anja Settnik

(Wir berichteten). Der 87-jährige Niederländer Hans Schouten hatte erklärt: „Das wirkt auf mich wie ein Schildbürgerstreich. Offenbar kann man sich in Den Haag nicht in die Situation derer versetzen, für die der Grenzübertritt zum Alltag gehört.“

Nun hat sich der ADAC-Vertragsanwalt Wolfgang Schröder aus Emmerich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt. Die niederländische Fahrerlaubnisbehörde könne derzeit aufgrund eines Bearbeitungsrückstaus nicht alle Anträge bearbeiten. Deshalb wurde in den Niederlanden eine Regelung eingeführt, wonach Betroffene bis zum 31. Dezember 2020 mit einem abgelaufenen Führerschein weitergefahren dürfen, sofern eine Gesundheitserklärung bei der zentralen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht wurde und die Behörde die vorläufige Weitergeltung der Fahrerlaubnis dem Antragsteller gegenüber bescheinigt. Aber: „Für das Fahren in Deutschland muss grundsätzlich ein gültiges, nicht abgelaufenes niederländisches Führerscheindokument mitgeführt werden. Die betreffenden niederländischen Führerschein-Inhaber können jedoch nur ein abgelaufenes Führerschein-Dokument vorweisen“, erklärt Schröder. Für die deutschen Behörden sei im Falle einer Kontrolle mangels Zugriff auf das niederländische Fahrerlaubnisregister nicht nachprüfbar, ob in den Niederlanden noch eine gültige Fahrerlaubnis besteht. „Aus diesem Grund weist das CBR darauf hin, dass sich die ausnahmsweise Verlängerung der Fahrerlaubnis mit abgelaufenem Führerschein nur auf das Staatsgebiet der Niederlande bezieht“, sagt er.

Schröder zu Folge sei der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Deutschland aber wohl nicht erfüllt, wenn die individuelle Bestätigung der ausnahmsweisen vorläufigen Weitergeltung des Führerscheins bei Fahrten mit abgelaufenem Führerschein existiert. „Allenfalls liegt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit wegen Nichtmitführens eines gültigen Führerscheindokuments vor“, sagt Schröder. Die Folge wäre ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

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