Corona im Kreis Kleve Diese neuen Berufsgruppen dürfen sich jetzt impfen lassen
Kreis Kleve · Im Impfzentrum in Kalkar sollen diese und kommende Woche zusätzliche Astrazeneca-Kontingente verimpft werden. Wer etwa Friseur oder Fußpfleger ist, kann sich nun impfen lassen - wenn er regelmäßig in einer vollstationären Pflegeeinrichtung arbeitet.
Im Impfzentrum in Kalkar können ab jetzt weitere Berufsgruppen geimpft werden. Das teilte der Kreis Kleve am Montagabend mit, nachdem das NRW-Gesundheitsministerium für diese und kommende Woche zusätzliche Kontingente des Astrazeneca-Impfstoffs für weitere Berufsgruppen zur Verfügung gestellt hat. Die Terminvergabe erfolgt nicht über die KVNO, sondern über das Buchungsportal des Kreises Kleve.
Zusätzlich geimpft werden dürfen nun Menschen, die regelmäßig in einer vollstationären Pflegeeinrichtung tätig sind und zu einer der nachfolgenden Berufsgruppen gehörten: Betreuungsrichter, Betreuungsrechtspfleger, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Friseure sowie Seelsorger. Weitere priorisierte Berufsgruppen sind Medizinprodukteberater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere der medizinischen Dienste), Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege (beispielsweise der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege. Ferner können sich auch Beschäftigte in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs unter diesen Bedingungen Impftermine im Impfzentrum buchen. Schließlich sind auch Ärzte sowie Zahnärzte sowie deren Praxispersonal zur Buchung eines Impftermins über das Buchungsportal des Kreises Kleve berechtigt.
Das Buchungssystem des Kreises Kleve für die Termine im Impfzentrum steht nur für die Gruppe der betroffenen 18- bis 64-Jährigen in den genannten Berufsgruppen zur Verfügung, da nur diese den Impfstoff von Astrazeneca erhalten dürfen. Ausnahmefälle, in denen diese Personen 65 Jahre und älter sind, können sich beim Corona-Telefon des Kreises Kleve unter 02821 594 950 melden. Diese Fälle müssen beim Kreis Kleve gesammelt und beim Land NRW angemeldet werden, um hierfür den Impfstoff von Biontech/Pfizer zu erhalten.
Mitarbeitende sowie Selbstständige aus den genannten Berufsgruppen finden weitere Informationen im Buchungsportal des Kreises Kleve unter www.termine.impfzentrum-kreis-kleve.de. Dort ist auch ein Muster der erforderlichen Arbeitgeberbescheinigung bzw. Arbeitgebererklärung gemeinsam mit dem Ticket und den Impfunterlagen nach der Terminbuchung im Download erhältlich, so der Kreis. Diese Bescheinigung muss beim gebuchten Termin im Impfzentrum zwingend vorgelegt werden.
Weitere Informationen im Internet:
www.kreis-kleve.de.