Prozess in Kleve 24-Jähriger soll Feuer in LVR-Klinik gelegt haben

Kleve/Bedburg-Hau · Ein Syrer muss sich ab Donnerstag vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Er soll im vergangenen Jahr eine Frau attackiert und einen großen Brand verursacht haben. Warum es nicht zu einem Strafverfahren kommt.

 Im Januar 2023 hatte es in der LVR-Klinik Bedburg-Hau gebrannt – dafür verantwortlich soll ein junger Syrer sein.

Im Januar 2023 hatte es in der LVR-Klinik Bedburg-Hau gebrannt – dafür verantwortlich soll ein junger Syrer sein.

Foto: Guido Schulmann

Am Donnerstag, 9 Uhr, beginnt vor dem Landgericht in Kleve das Sicherungsverfahren gegen einen 24 Jahre alten Syrer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung vor. Zum Hintergrund: Wenn ein klassisches Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann, kann die Staatsanwaltschaft stattdessen die Durchführung eines Sicherungsverfahrens beantragen. Dann wird keine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt.

Im Raum steht vielmehr die unbefristete, geschlossene Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie sie in Paragraf 63 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Voraussetzung dafür ist, dass das Gericht in dem Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht.

Doch was war geschehen? Der junge Mann befand sich zur Tatzeit in der LVR-Klinik in Bedburg-Hau. Hier soll er am 24. Mai vergangenen Jahres einer Frau Kaffee in den Nacken geschüttet haben. Eine Woche später soll er einer Frau gegenüber gedroht haben, sie zu töten. Und kurze Zeit später soll er einer Frau dann ins Gesicht geschlagen und in den Magen getreten haben. Noch unklar ist, ob es sich bei allen Taten um das gleiche Opfer handelt.

Schon Monate zuvor war der Syrer der Staatsanwaltschaft aufgefallen. Denn am 8. Januar 2023 soll er in seinem Zimmer in der Klinik seine Kleidung angezündet haben. In der Folge sollen die Flammen auf die Tür und den Fußboden übergegriffen haben. Aber: Der Beschuldigte soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen beziehungsweise nach dieser Einsicht zu handeln.

Zur Hauptverhandlung vor der zweiten großen Strafkammer sind acht Zeugen, ein Dolmetscher und ein Sachverständiger geladen. Der Prozess soll am 2. September fortgesetzt werden, dann wird auch mit einem Urteil gerechnet.