Auf dem Kamp in Kleve Bauen im Außenbereich von Reichswalde wird bald möglich
Kleve-Reichswalde · „Auf dem Kamp“ in Reichswalde ist künftig möglich, was sonst verboten ist: Bauen im Außenbereich, das nicht für den ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb gedacht ist. Was dort künftig entstehen darf.

Blick auf die Häuser am „Auf dem Kamp“ in Richtung Kleve. Für diesen Bereich würde die neue Außenbereichssatzung gelten.
Foto: Markus van Offern (mvo)Die Satzung betrifft 14 Flurstücke mit Gebäuden, die links und rechts der Straße „Auf dem Kamp“ vor dem Ortseingang Reichswalde liegen. Hier kann künftig möglich werden, was sonst verboten ist: Bauen im Außenbereich, das nicht für den ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb gedacht ist. So darf dort künftig aus einer ehemaligen Scheune eine zusätzliches Wohnhaus entstehen, können auch Flächen zusammengelegt und darauf dann neu gebaut werden. Das soll die Außenbereichssatzung für den Bereich auf dem Kamp regeln. Auch soll es möglich sein, in einem ehemaligen Stall beispielsweise ein Gewerbe unterzubringen, das die benachbarte Wohnnutzung aber nicht zu sehr beeinträchtigen darf. Nachdem die Satzung bereits im Bauausschuss diskutiert worden war, legte Kleves technischer Beigeordneter Jürgen Rauer jetzt nähere Bestimmungen dazu vor, wie dieses Bauen dort verstanden werden dürfte. So möchte die Stadt die „Nachnutzung“ landwirtschaftlicher Bestandsgebäude zulassen. Davon ausgenommen sind Gewächshäuser. Das Besondere daran ist, dass für diese Nachnutzung, beispielsweise als Wohngebäude, Umbau und Abriss/Neubau zulässig sind.