Prozess in Kleve Angeklagte sollen mit hunderten Kilogramm Drogen gehandelt haben

Kleve/Kranenburg · Drei Deutsche aus Kranenburg und Kleve sind wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Der Strafprozess vor dem Landgericht Kleve beginnt am Mittwoch.

 Ein Blick in einen Verhandlungssaal des Klever Landgerichts.

Ein Blick in einen Verhandlungssaal des Klever Landgerichts.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Drei Verhandlungstermine hat die erste große Strafkammer angesetzt. Die Angeklagten sind 40, 36 und 33 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio vor, von Mai bis August vorigen Jahres in europaweite Drogengeschäfte mit Heroin und Kokain verstrickt gewesen zu sein. Zwei anderweitig verfolgte Personen sollen ebenfalls beteiligt gewesen sein.

Die vorgeworfenen Drogenmengen haben es in sich. Bei Kurieren, die an den Grenzen des Kreises Kleve erwischt werden, entdecken die Behörden in der Regel Mengen im ein- oder zweistelligen Kilogrammbereich. Die drei Angeklagten, die sich ab Mittwoch vor dem Klever Landgericht verantworten müssen, sollen hunderte Kilogramm transferiert haben.

Hunderte Kilo Kokain und Heroin, zwei der härtesten Drogen. Die Lieferungen sollen erst aus den Niederlanden erfolgt sein, später dann aus Deutschland. Ziel: Großbritannien. Eine Lagerhalle in Goch soll dafür angemietet worden sein.

Ein Zeuge ist laut Landgericht für den ersten Verhandlungstermin am Mittwoch geladen, ein weiterer Zeuge für den zweiten Termin am Montag, 15. August. Der zweite Verhandlungstermin findet in den Räumlichkeiten des Oberlandesgerichtes Düsseldorf statt. Ein dritter Termin ist für Mittwoch, den 17. August angesetzt, zurück im Schwurgerichtssaal der Klever Schwanenburg.

Bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird den drei Männern aus Kranenburg und Kleve vorgeworfen. In Paragraf 30a des Betäubungsmittelgesetzes heißt es dazu: „Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.“

Der Begriff der Bande setzt den kriminellen Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus.  Fünf Jahre Mindeststrafe gibt es im Regelfall. In minder schweren Fällen – die das Gericht jeweils feststellen muss – beträgt die Mindeststrafe nur sechs Monate, die Höchststrafe zehn Jahre.

Bei der Abwägung eines minder schweren Falles spielt auch die Drogenmenge eine Rolle. Und die Menge scheint mit hunderten Kilogramm selbst für das Klever Landgericht nicht alltäglich zu sein. Was genauer tatsächlich den drei Angeklagten vorgeworfen wird, trägt die Klever Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor.

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