Kreis Kleve KKiKK: "Pille danach" ist Abtreibung

Kreis Kleve · Während zwei Kölner Kliniken einer vergewaltigten Frau die Behandlung verweigerten, werden Betroffene im Kreis Kleve auf jeden Fall untersucht. Doch nicht alle Kliniken verschreiben dann automatisch auch die "Pille danach".

 Auch das Klever Krankenhaus gehört zum Verband der "Katholische Kliniken im Kreis Kleve" (KKiKK).

Auch das Klever Krankenhaus gehört zum Verband der "Katholische Kliniken im Kreis Kleve" (KKiKK).

Foto: Gottfried Evers

Die Geschichte der 25-Jährigen aus Köln schockierte die Öffentlichkeit: Die junge Frau war im Dezember mit K.O.-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt worden. In einer Klinik wollte sie sich untersuchen lassen, um die Spuren der Tat für das Gericht sicherzustellen.

Doch in zwei katholischen Kliniken wies man sie ab. Die Begründung: Bei einer solchen gynäkologischen Untersuchung müsse man auch ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft führen und die sogenannte "Pille danach" verschreiben. Das ist laut katholischer Kirche allerdings verboten.

Der Fall sorgte auch im Kreis Kleve für Empörung und Diskussionen. Schließlich sind die Kliniken in Kleve, Kalkar, Goch und Kevelaer allesamt katholisch und der Trägergesellschaft "Katholische Kliniken im Kreis Kleve" (KKiKK) angeschlossen.

"Vergewaltigungsopfer bekommen bei uns jede medizinische Behandlung, die notwendig ist", stellte Markus Bremers von der PR-Agentur "document1", die die Kliniken vertritt, klar. Die Ärzte täten alles, was zur medizinischen Beweisfindung notwendig sei. Die "Pille danach", die einen Eisprung und somit eine Schwangerschaft verhindert, dürften die Ärzte allerdings nicht verschreiben. Die KKIKK erklärten Dienstag über Sprecherin Stefanie Hamm jedoch, sie würden dies trotzdem tun, wenn "anderenfalls somatische oder psychiatrische Folgeerkrankungen drohen".

"Aus katholischer Sicht ist die Pille danach eine Form der Abtreibung und die wird nicht unterstützt", sagte Pfarrer Günter Hoebertz, Vorsitzender des Kuratoriums am Wilhelm-Anton-Hospital in Goch. Ein Arzt an einem katholischen Krankenhaus würde laut Hoebertz "ausdrücklich gegen eine Dienstanweisung verstoßen", wenn er die Notfallverhütung verschriebe.

Dr. Heidemarie Schmidt, die fast 30 Jahre lang eine gynäkologische Praxis in Kleve leitete, sieht die Situation gelassen. "Man muss die Regeln der Katholischen Kliniken akzeptieren", findet sie. Allerdings seien Vergewaltigungsopfer auch nicht auf die Krankenhäuser angewiesen: "Die Pille danach hat auch nach 24 Stunden noch eine hohe Wirksamkeit. Manche Präparate sogar nach 48 Stunden", erklärt die Frauenärztin. Das Opfer sollte sich also erst in der Klinik untersuchen lassen und dann ein Rezept für die "Pille danach" bei einem Frauenarzt holen. "Beim Frauenarzt bekommen Betroffene auch eine gute Beratung. Hat die Tat zwei Tage vor Beginn der Periode stattgefunden, ist die Pille danach nicht nötig", sagt Schmidt.

Eine Möglichkeit ist auch eine Fahrt in die Nachbarstädte: Die katholischen Krankenhäuser St. Clemens in Geldern und St. Willibrord in Emmerich dürfen laut eigener Auskunft die "Pille danach" verschreiben.

(RP/rl/top)
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