Kleve Kies-Urteil mit Signalwirkung

Kleve · KREIS KLEVE (zel) Um die Änderung des Regionalplans und die Ausweisung möglicher Kiesflächen war heftig gerungen worden. Doch das Ziel wurde offenbar erreicht: Es gibt jetzt Planungssicherheit darüber, wo ausgekiest werden kann und wo eben nicht. Das zeigt der jüngste Fall eines Antrags auf Auskiesung, der abgelehnt wurde, weil die Fläche im Regionalplan nicht als Abgrabung vorgesehen war.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Ablehnung jetzt bestätigt und der Bezirksregierung die Urteilsbegründung zugesandt. Das Gericht bekräftigte darin, dass Abgrabungen nur innerhalb der regionalplanerisch dafür vorgesehenen Bereiche zuzulassen sind.

Die Richter haben laut Urteilsbegründung keine Bedenken gegen die regionalplanerische Steuerung der Abgrabungen. Das im Verfahren strittige Vorhaben im Rhein-Kreis Neuss konnte daher nicht zugelassen werden, weil es im Regionalplan Düsseldorf nicht als Abgrabung vorgesehen war. Das Urteil hat damit eine Art Signalfunktion auch für weitere Abgrabungswünsche.

(RP)
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