Karneval 2022 Kleve richtet eine Brauchtumszone ein

Kleve / Goch · In Kleve weist die Stadt für den Karnevalssamstag, 26. Februar, eine sogenannte gesicherte Brauchtumszone aus. Unter anderem die Kavarinerstraße soll zur Karnevalsmeile werden. In Goch gibt es keine Brauchtumszone. Anderswo wird auch gefeiert.

Bützchen unter Schlümpfen: In Kleve weist die Stadt für den Karnevalssamstag, 26. Februar, eine sogenannte gesicherte Brauchtumszone aus.

Bützchen unter Schlümpfen: In Kleve weist die Stadt für den Karnevalssamstag, 26. Februar, eine sogenannte gesicherte Brauchtumszone aus.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Die Regelungen an Karneval sorgen nicht überall für Freude. „Auf die Karnevalisten wurde vor Monaten ein hoher moralischer Druck aufgebaut, Veranstaltungen abzusagen. Wir haben uns daran gehalten. Wenn ich sehe, was nun in Köln und Düsseldorf geplant ist, muss ich sagen: Das gefällt uns hier nicht so gut“, sagt Frank Bömler, Vorsitzender des RZK Goch. In Düsseldorf wird die Altstadt zur Brauchtumszone, in Köln wird ein „Rosenmontagsfest“ im Rhein-Energie-Stadion gefeiert. In Goch habe man sich gegen die Beantragung einer Brauchtumszone entschieden: „Das war für uns keine Option. Das ist auch eine Stärke unserer Stadt, dass wir das mit allen neun Vereinen gemeinsam beschlossen haben“, sagt der Chef des Festkomitee Gocher Karneval.

In Kleve hingegen weist die Stadt für den Karnevalssamstag, 26. Februar, eine sogenannte gesicherte Brauchtumszone aus. Das geht zurück auf eine entsprechende Anfrage des Klever Rosenmontagskomitees, das an dem Tag von 11 bis 13 Uhr in der Kavarinerstraße mit den Klever Jecken Karneval feiern möchte. Die Brauchtumszone gilt an dem Samstag von 9 bis 18 Uhr für folgende Bereiche: Herzogstraße, von Bensdorpstraße bis Minoritenstraße, Opschlag, von Hausnummer 6 bis Hausnummer 10, Gasthausstraße, Kavarinerstraße, Koekkoekplatz, Schloßstraße von Große Straße/ Fischmarkt bis Schloßstraße Hausnummer 8 bzw. 13 und Spyckstraße von Goethestraße bis Herderstraße.

Dazu erläutert die Stadt: „Wer dort auf den Straßen und Plätzen Karneval feiern oder gemütlich verweilen möchte, muss vollständig immunisiert sein und zusätzlich über einen negativen Testnachweis (bescheinigter negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben, benötigen keinen Negativtestnachweis.“ In Kneipen und Gaststätten sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich innerhalb der Brauchtumszone ist jede Person zum Test verpflichtet. Auch die Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben. „Dies gilt nicht, wenn das gesamte Lokal als Speisegastronomie betrieben wird“, so die Stadt, die ankündigt, die Regeln und Zugangsvoraussetzungen in der Brauchtumszone stichprobenartig zu kontrollieren.

Auch an anderen Orten außerhalb von Brauchtumszonen kann am Niederrhein gefeiert werden, auch dort unter Auflagen. So hat zum Beispiel das Excited in Goch angekündigt, am Donnerstag und am Samstag zu öffnen und Karneval feiern zu wollen. Auch Geboosterte brauchen hier einen negativen Test. Der Martinuskrug in Qualburg kündigt für Donnerstag Möhneball und für Sonntag einen Frühschoppen an. Auch das „Haus Bresserberg“ an der Klever Königsallee wird über die fünfte Jahreszeit öffnen. An drei Tagen lädt Marie-Luise Klar, alias „Puppa Schmitz“, in ihren Tanzpalast ein: Zum Möhneball am Donnerstag, am Samstag zur Ü 30-Party und am Rosenmontag.

Das Lokal heißt zwar Tanzpalast, doch in den Corona-Vorschriften für Veranstaltungen steht sinngemäß: Karnevalsveranstaltungen oder Brauchtumsveranstaltungen sind in Innenräumen zwar zulässig, das Tanzen darf aber nicht im Vordergrund stehen. Wohingegen Tanzen auf Familienfeiern – wie Geburtstagen oder Hochzeiten – gestattet ist. Was Feten in reinen Kneipen betrifft, so darf man hier eng umschlungen dahingleiten, da diese eine andere Konzession besitzen als etwa Klubs.

Wer Karneval im Innenraum feiern will, für den gilt die 2G plus-Regel. „Puppa“ hat vorgesorgt: Vor dem Eingang steht ein Testzelt. 250 Gäste dürfen unter einem Dach gemeinsam feiern. Über die Höchstzahl hinaus gelten wieder andere Regeln. Oberhalb der absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent liegen. Marie-Luise Klar bleibt trotz Vorfreude auf reichlich Feierwillige realistisch. „Ich wäre schon zufrieden, wenn die 250 auch kommen“, sagt sie.

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