Rathaus Kalkar Solaranlagen auf Denkmälern?

KALKAR · Bauausschuss Kalkar am Donnerstag um 18 Uhr ohne „3G“ und Maskenpflicht. Unter anderem steht die Außenbereichssatzung fürs Eyland auf dem Programm.

 Eine Solaranlage aufs eigene Haus packen finden viele Bürger gut. Aber wer in einem Denkmal lebt, hat es da bislang schwer.

Eine Solaranlage aufs eigene Haus packen finden viele Bürger gut. Aber wer in einem Denkmal lebt, hat es da bislang schwer.

Foto: dpa/Jan Woitas

Kaum sind die Osterferien vorbei, dreht sich in Kalkar schon wieder das Sitzungskarussell. Und es gibt Erleichterungen für die Ausschussmitglieder, Vertreter der Verwaltung und für eventuelle Zuschauer: Die Coronaschutzmaßnahmen „3G“ (geimpft, genesen, getestet) und die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gelten nicht mehr. Jeder, der das Rathaus oder eine Sitzung besucht, kann dies tun wie früher. Wobei das nicht in jedem Dienstgebäude so sein muss. Das Hausrecht regelt Genaueres. Zum Beispiel wird in Goch noch immer das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangt, „3G“ gehört jedoch auch dort der Vergangenheit an.

Am Donnerstag, 28. April, beginnt die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses um 18 Uhr im Ratssaal. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Außenbereichssatzung Emmericher Eyland. Da in Kürze das dortige Feuerwehrgerätehaus aufgegeben wird, gibt es die Möglichkeit, den Außenbereich zu entwickeln. Bislang darf der Siedlungsschwerpunkt, zu dem einst sogar eine Schule gehörte, (weil Außenbereich) kein echtes „Dorf“ sein, eine Außenbereichssatzung könnte eine gewisse Entwicklung jedoch ermöglichen, meint die Verwaltung. So könnten frei werdende Flächenpotentiale sinnvoll genutzt werden. Auch kleine Gewerbe- und Handlungsbetriebe könnten sich dann ansiedeln.

Zweites interessantes Thema: CDU-Fraktion und Grüne in Kalkar beantragen, die Gestaltungssatzung für den Stadtkern Kalkar zu ändern. Konkret geht es um die Frage, wie Denkmalschutz und Klimaschutz an Gebäuden gleichermaßen berücksichtigt werden können. Zum 1. Juni tritt ein neues Denkmalschutzgesetz in kraft, das die Erlaubnispflichten bei Baudenkmälern (zum Beispiel, auf ihnen Solaralagen anzubringen) modifiziert. In Absatz 3 des Paragraphen 9 heißt es: „Die Erlaubnis . . . ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“ Deshalb dürften Solaranlagen auf den historischen Häusern Kalkars nicht mehr grundsätzlich unzulässig sein, finden die Antragsteller. Die Kalkarer Satzung aus dem Jahr 2011 sei da unnötig streng.

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