Kleve Insolvenz: Zeugenaussagen liegen dem Landgericht vor

Kleve · Amtsgericht-Mitarbeiter bestätigen Beschluss. Das Verfahren über das Vermögen des Fußballvereins steht kurz vor dem Abschluss.

Die Stadt Kleve beißt sich im Verfahren gegen den 1. FC Kleve weiter fest. Gegen die Zustimmung zum Insolvenzplan des 1. FC Kleve hatte die Verwaltung Beschwerde erhoben. Diese war vom Amtsgericht abgelehnt worden, da die Einspruchsfrist verpasst worden war.

Dagegen wehrte sich die Verwaltung wiederum. Mit einer Beschlussfassung im Termin beginnt die Einspruchsfrist, die Stadt behauptet, dass dieser Beschluss in der Versammlung nicht ergangen ist und hat für ihre Darstellung drei Zeugen benannt, die zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden, ebenso wie die Mitarbeiter des Amtsgerichts. Diese Aussagen liegen der RP inzwischen vor.

Eine stammt von einem Mitarbeiter der Stadt Kleve, der die Verwaltung bei der Gläubigerversammlung vertreten hatte. Der Mitarbeiter schildert detailliert seinen Tag, wo er sich bei der Versammlung hinsetzt (1. Reihe), wo alle anderen sitzen und wie sich die Verantwortlichen des 1. FC nach der Annahme des Insolvenzplans gratuliert haben.

Außerdem schreibt er: "Nachdem alle Gruppen abgestimmt hatten, hat der Vorsitzende festgestellt, dass der Insolvenzplan mit Mehrheit angenommen wurde ...". Auf die Frage, ob jetzt ein Beschluss verkündet wurde, geht der Beamte nicht ein. Eine weitere von der Stadt Kleve genannte Zeugin erklärt, sie habe nicht vernommen, dass das Wort "Beschluss" durch den Richter ausgesprochen worden sei. Der dritte Zeuge der Verwaltung führt aus, da ihm "der förmlich zu treffende Beschluss nicht bekannt sei, wüsste er auch nicht, ob ein wie auch immer lautender Beschluss gefasst worden" sei.

Klare Aussagen, um zu belegen, dass kein Beschluss auf der Gläubigerversammlung verkündet wurde, dürften anders lauten. Wenig Interpretationsspielraum lassen hingegen die Stellungnahmen der drei Mitarbeiter des Amtsgerichts zu.

Sowohl die beiden Rechtspfleger als auch die Justizbeschäftigte erklären unmissverständlich, dass ein Beschluss verkündet wurde. Hinzukommt, dass die Rechtspfleger sich noch an Details erinnern können, da der vorbereitete Beschluss noch einer Ergänzung bedurfte. Nach der entsprechenden Änderung habe der Diplom-Rechtspfleger den Beschluss über die Bestätigung des Insolvenzplans verkündet, bevor er die Versammlung zuvor noch um Gehör gebeten habe. Und da scheinen offenbar nicht alle Anwesenden voll bei der Sache gewesen zu sein.

Das Landgericht Kleve hatte die Zeugenaussagen anfordern müssen, da die Stadt Kleve durch die Beschwerde den Verdacht einer Protokollfälschung geäußert habe, so das Landgericht. Denn in dem Protokoll zu der Gläubigerversammlung steht, dass ein Beschluss gefasst wurde.

Falls das Landgericht Kleve aufgrund der Zeugenaussagen für den 1. FC Kleve entscheidet, hätte dies gleich mehrere Konsequenzen: Das Insolvenzverfahren gegen den 1. FC stünde dann kurz vor dem Abschluss, die von der Stadt aufgestellte Behauptung der Protokollfälschung wäre widerlegt und die Frist, die die Stadt für eine Beschwerde nach der Annahme des Insolvenzplans gehabt hätte, wäre dadurch verpasst worden und der Einspruch somit hinfällig.

(RP)
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