Initiative warnt zu Karneval „Alkoholvergiftungen können lebensbedrohlich sein“

Kreis Kleve · Der Karneval begeistert in den kommenden Wochen viele Menschen im Kreis Kleve. Jugendliche erhalten in der Karnevalszeit aber auch oft einfacheren Zugang zu alkoholischen Getränken.

Das Gesetz ist eindeutig: Alkohol unter 16 Jahren ist verboten

Das Gesetz ist eindeutig: Alkohol unter 16 Jahren ist verboten

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
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